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4 (1895) Politik
Entstehung
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Sechstes Kapitel.

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zu lassen, weil die Gesellschaft aus der Veränderung nicht so viel Ge-winn ziehen wird, als die Gewöhnung an Ungehorsam gegen die Re-gierung ihr Schaden bringt. 14. Auch ist das von den Wissen-schaften zum Vergleich herangezogeue Beispiel trügerisch; denn es istnicht dasselbe, an einer Wissenschaft und an einem Gesetz zu ändern.

Das Gesetz hat ganz und gar keine andere Macht, sich Gehorsam zuverschaffen, als die Gewohnheit, zu deren Bildung eine Masse vonZeit nöthig ist. Es muß daher die schnelle Veränderung der bestehen-den Gesetze in andere und neue die Kraft des Gesetzes überhauptschwächen. Und gesetzt, sie müssen geändert werden, soll die Aende-rung sich auf alle erstrecken, und soll sie in jeder Verfassung vorge-nommcn werden dürfen, oder nicht? Soll sie dem ersten besten gestat-tet sein, oder bestimmten Personen? Denn das macht einen großenUnterschied. Wir wollen deshalb diese Untersuchung für jetzt fallen las-sen, da sie an einen andern Ort hingehört.

Sechstes Kapitel.

In der Verfassung der Lacedämonier und in der Kretischen undW^eigentlich auch in den andern Verfassungen sind zwei Punkte zu unter-suchen : einmal, ob in Hinsicht auf die beste Verfassung die gesetzlichenBestimmungen richtig getroffen sind, oder nicht, und dann ob in ihnenetwas mit dem von dem Gesetzgeber gewollten Zweck und der Formder Verfassung selbst in Widerspruch steht. 2. Es ist nun eine aner-kannte Wahrheit, daß ein Staat, der gut eingerichtet sein will, derSorgen um das Nothwendige enthoben sein muß; auf welche Weisedies aber bewerkstelligt werden soll, ist nicht so leicht anzugeben. Denndas zu diesem Zwecke bei den Thcssalern bestehende Penestenverhält-niß') war der Heerd von häufigen Empörungen gegen die Thessaler,und ähnlich ist das Verhältniß der Heloten zu den Lakonen , weil

Die hörigen Leute (Pen csten sgenannt) d. h. die alten von denthcssalischen Rittern unterjochten Bewohner des Landes, wurden sehr hart ge-halten. S. Duncker Geschichte des AlterthnmS Th. 3, S. 3>6 ff.

2) Vgl. darüber Duncker a. a. O. 3, S. 377 ff. Die Helote» warendie zu Leibeigenen gemachten Bauern der Rittergüter des spartanischen Adelsund der Staatsdomänen.