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4 (1895) Politik
Entstehung
Seite
125
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Zweites Buch. Erstes und zweites Kapitel. 125

den Weg legt, jetzt wegfällt. Soviel von der Geineinschaft derFrauen und Kinder.

Zweites Kapitel.

Hieran schließt sich die Untersuchung, wie in einem Staate von der K->p.besten Verfassung der Besitz einzurichten ist, und da fragt es sich: Soll ^der Besitz gemein sein oder nicht? Man kann diese Frage von dem, °was die Gesetzgebung über das Verhältnis der Frauen und Kinderanordnet, ganz trennen und für sich betrachten. Läßt man also beiFrauen und Kindern das Verhältnis der Nichtgemeinsamkeit, wie esjetzt überall der Fall ist, bestehen, so wäre zu untersuchen, ob es besserist, daß Besitzungen und Nutznießungen gemeinsam seien, und wärennäher folgende Fälle in Betracht zu ziehen: Sollen die Grundstückebesonderes Eigentum sein, der Ertrag aber als Gemeingut zusammen-gethan und verzehrt werden (wie das einige Völkerstämme thun); odersoll umgekehrt Grund und Boden Gemeingut sein und dessen Be-stellung gemeinsam betrieben, der Ertrag aber nach dem individuellenBedürfnisse verteilt werdenauch diese Art von Gemeinschaft findetsich bei einigen Barbarenvölkern; oder endlich: Soll beides, Grund-stücke so gut wie Ertrag, Gemeingut sein?^

2. Nähme man nun an, daß diejenigen, welche die Felderbestellten, dem Staatsverbande fremd wären, so ließe sich ein andererund leichter zu ordnender Zustand der Dinge Herstellen. Wenn sieaber für sich selbst arbeiten, dann dürften die Besitzverhältnisse größereSchwierigkeiten machen. Denn da eine vollkommen gleiche Teilungvon Arbeit und Genuß unter alle unmöglich ist, so werden von seitenderjenigen, die weniger empfangen und mehr thun, Klagen erhobenwerden gegen diejenigen, die zwar viel genießen oder empfangen, aberwenig thun.

3. Überhaupt ist das Zusammenleben, wenn dabei alles, wasdie Menschen brauchen, gemeinsam sein soll, sehr schwer, und beson-ders, wenn die Gemeinsamkeit solche Dinge betrifft. Man sieht diesan den Gesellschaften für Reisen in die Fremde, wo fast alle Mitglieder

l. Vgl. Biese, Die Philosophie des Aristoteles, T. II, S. 431 ff.