Erstes Buch. Fünftes Kapitel.
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Nachdem wir hiermit die wesentlichsten Grundsätze überdiese Dinge aufgestellt haben, so wird in Hinsicht auf das, wasnoch übrig ist, davon an einem andern Orte die Rede sein. Wirwollen daher die gegenwärtigen Untersuchungen, als zu einemAbschlüsse gediehen, fallen lassen und einen neuen Abschnitt an-fangen, in welchem wir zunächst die Ansichten derjenigen prüfenwollen, die über die beste Staatsverfassung geschrieben haben.
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