Erstes Buch. Drittes Kapitel.
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den Mitteln zu einen: üppigen Sinnengenusse, und kann man sich die-selben nicht durch den Gelderwerb verschaffen, so versucht man es aufanderem Wege und verwendet wider die Natur jede Fähigkeit dazu.
20. So soll z. B. die Tapferkeit nicht Geld verschaffen, sondernMut; ebensowenig soll es die Kunst des Feldherrn oder des Arztes,sondern die eine Sieg, die andere Gesundheit. Jene Leute aber ziehenalle Fähigkeiten in den Dienst des Gelderwerbes, weil dies der Zwecksei und auf den Zweck doch alles bezogen werden müsse.
Soweit meine Auseinandersetzung über die Vermögenerwerbs-thätigkeit, die nicht notwendig, über ihr Wesen, über die Ursache,aus der sie bei uns geübt wird; soviel ferner von der notwendigen,die, von jener verschieden, in ihrem auf den Unterhalt gerichtetenZwecke naturgemäß zur Hauswirtschaft gehörte, auch nicht wie dieerste unbegrenzt war, sondern ein Ziel hatte.
21. Auch das zu Anfang aufgeworfene Bedenken erledigt sich,ob die Thütigkeit des Gelderwerbes in den Wirkungskreis des Haus-Verwalters und Staatsverwalters gehöre, oder ob nicht vielmehr derUnterhalt von vornherein gegeben sein müsse. Hier erwäge man, das;die Staatskunst nicht Menschen schafft, sondern sie von der Natur alszu behandelnden Stoff empfängt: gerade so muß nun auch die Natur,sei es Erde, sei es Meer, oder sonst was, den Unterhalt hergeben,über welchen zu verfügen demnächst Sache des Hausverwalters ist.Auch die Webekunst hat keine Wolle zu schaffen, sondern sie zu ver-arbeiten, sowie auch sich auf die Güte und Tauglichkeit oder auf diegeringe Giite und Untauglichkeit der Sorten zu verstehen.
22. Man könnte freilich noch die Frage aufwerfen, warum dieKunst, die Vermögen erwirbt, ein Teil der Hauswirtschaft sein solle,die Heilkunst aber nicht, da doch die Hausgenossen der Gesundheit eben-sosehr als des Lebens oder sonst eines Notwendigen bedürfen. Aller-dings haben in gewisser Hinsicht Hausverwalter und Obrigkeit aufdie Gesundheit zu sehen, in anderer Hinsicht aber nicht, sondern estritt da der Arzt ein. Ebenso sieht der Hausverwalter in gewisser Hin-sicht auf den Gelderwerb, in anderer aber nicht, sondern überläßt ihnder Hilfskunst. Vor allen Dingen aber, wie zuvor bemerkt ist, mußder notwendige Unterhalt von der Natur gegeben sein, die nach ihremGesetze den Wesen, die sie schuf, Unterhalt gewährt, indem ein jedes