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1406.
14. Oct.
15. Oct.
18. Ocl.
28. Oct.
Spruch: ad 1.) Des geleugneten Schadens halber soll es sein Bestehen haben bis das Recht um dieUrsache ein Ende nehmen würde, und dass v. G., wenn er die Güter nicht gewüstet und Niemanddavon vertrieben hätte, so wäre er um den Zuspruch dem Kläger nicht schuldig, dass er ihn bessernoder büssen sollt; ad 2 ) Albr. v. G. soll den Abt und sein Kloster an demselben Gut ungehindertlassen; ad 3) von Gich sollt seine Schafe auf des Klosters Feld, Gut und Hol/, nicht treiben lassenausser mit des Abts gutem Willen; und ad 4) v. G. soll binnen Jahresfrist die Gefälle gütlich mitdem Abte berechnen, solche zu Stunden bezahlen, auch dasselbe Gut bezimmern. Thäte er das nicht,so soll derselbe Theil der Wüstung dem Kloster ledig und los seyn. G. an der nechsten Mitwochennach Dionisij. (c. Sig.)
Conrad der Nusperger zu Kalbmbcrg gesessen zu Steinberg vermacht nach seinem Tode demCarmeliter-Kloster in Straubing den Mairhof in dem Viechtrich in Viechtacher Pfarre bei Alharstorf,damit im genannten Kloster ein Jahrtag für seine selige Hausfrau Cecilia und eine ewige Sonntag-Gedächtniss für seinen Vater Albrecht den Nusperger und seine Mutter Alheyd begangen werde.Mitsiegler: Niclas und Eberhard die Nusperger, des obigen Brüder. G. am Pfintztag vor Gallen Tag.(c. 3 Sig.)
Otto Tors Engelmesser zu Ebermanstat und Friedrich von Aufsezz Ritter, ein Lehenherr der-selben Engelmesse bestätigen, dass die Vicarier zu dem Dom zu Bamberg, von wegen des PfundGelds und Fastnachthuhns ewiger jährlicher Gült, das sie auf der Wiese und Feld am HaclienbacherWeg gelegen, jenseits und diesseits, bei des Willi, von Wiesentaw Wiesen, nicht auch oberste Lehen-herrn und Erbherrn über diese Wiese und Feld sind. G. am Freitag vor S. Gallen Tag. C c - 1 S.)
Der Herzog Johann von Beyern schliesst mit Herzog Heinrich von Beyern ein Schutz- undTrutz-Biindniss, durch welches jeder sich verpflichtet vom nächsten Martinstag an über 3 Jahre, mitanderthalbhundert Spiessen Volks gegen Jedermann dem andern bchülflich zu seyn, ausgenommengegen ihren Vater und Vetter den Römischen König Rupprecht, die Herzoge Ernst und Wilhelm vonBeyern , den Herzog Fridrich in Oestreicli, die Burggrafen Johannsen und Friderich von Nuremberg,die Markgrafen zu Meyssen, die Bischöfe Johanns zu Wirczburg und Albrecht zu Bamberg, die Her-zoge Leupolt, Ernst und Albrecht zu Oestereich, den Erzbischof Eberhart zu Salzburg und den BischofGorgen zu Passau. G. zu Regenspurg auf Montag nach S. Gallen tag. (c. Sig.)
Nyclas von Redwitz ertlieilt als Obmann in der Zweiung Lamprechts, Abts aufm Miinehberge,einer — und des Hans Schultheiz von sein und seiner Erben wegen anderseits, des Guts halbendas derselbe zu Ratelsdorf gehabt und aller andrer Sache und Schuld wegen, die sich schon mitAbte Wilhelm bisher verlaufen haben, den Spruch : dass diese Streitigkeiten ganz ab und todt seynsollen ; ferner dass Abt Lamprecht und sein Convent dem Hannsen Schultheiss und seinen Erben ver-bürgen, in den künftigen Weihnachtsfeyertagen 40 fl. rh. ohne ihren Schaden zu bezahlen; und da-rum obiges Gut, welches bisher Schultheiss als Mannlehen empfangen, ewiglich dem Stift bleibensoll. Seliiedemänner waren: Hans von Kulrabach, Chorherr zu St. Stephan in Bamberg; Albrecht
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