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1397.
6. Oct.
Der römische König Wenzel bestätigt dem Kloster Kaisheim alle demselben vom Kaiser Karl imJahre 1370 crtheilten Freyheiten und Privilegien. G. zu Nürnberg des Sonnabends nach sant Fran-cisco tage.
8. Oct.
Derselbe nimmt das Kloster Ebrach und dessen Leute in Schutz und Schirm, und befiehlt Bor-ziwoy von Swinar Hauptmann in Bayern und Landvogt in Eisass, und in dessen Verhinderung denAmtmannen Weyprecht von Grunpach zu Schweinfurt, und Wilhelm von Tungen zu Prissenstat denSchirm zu handhaben. G. zu Nuremberg Montags nach Francisci.
9. Oct.
Albrecht, Herzog in Bayern und Graf zu Hennegau etc. übergibt, nachdem eine frühere Theilungseiner gesummten Lande, nämlich Ilennegau etc. etc. an seinen Sohn Wilhelm, und das Land vonBayern an seinen Sohn Albrecht selig, nicht zur Ausrichtung gekommen, aus der sofortigen Verschrei-bung des letztem aber an fremde Leut grosser Unwille und Zweiung zwischen seinen guten Leutenund Untersassen, Rittern und Knechten auferstanden ist, nunmehr sein Land zu Niederbayern seinemSohne Johann Erwählteu des Bisthuins Lüttich mit der Befugniss: zu handeln und auszurichten da-selbst, als ein rechter Herr schuldig ist zu tliun; alle Sachen nach Recht und Gewohnheit des Landeszu richten, alle geistliche Pfründen und Gottesgab zu verleihen; alle Gült, Maut, Zölle, Steuer, Umgeldund alle andern Gült einzunehmen, und sich damit zu behelfen nach seiner Nothdurft und Frommen mitErlassung der Rechnung davon; alle Aemter zu setzen und zu entsetzen nach seinem Wohlgefallen,zu welchem Behuf alle dessfallsigen Verschreibungen widersagt sind; zu verfolgen alle Ansprach undRechte gegen wen sie die haben oder gewinnen mögen, endlich mit der Beschränkung, ohne Wissenund Heissen des Vaters, kein Schloss zu verschreiben, zu versetzen und zu verkaufen. Das sollwähren bis auf Albrechts Widerruffen. Hiebei waren seine Sunderliebe und heimlichen Räthe: derJunker von Arkel, sein Neffe Mülheim Domprobst zu Utrecht, der Herr von Gumengintz, Herr Danielvon den Marweden und Herr von Stein Ritter. G. in der Hag in Holland, an S- Dyonisi Tag.
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Derselbe bestätigt dem Probst und Capitel des Stiftes zu Vilsliofen, die Steuerfreiheit ihrerHäuser daselbst, worin sie selbst sitzen und wohnen. D. ib. et eod. d. (c. Sig.)
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Stephan Herzog in Bayern erlaubt den Bürgern der Stat zu Rain ain Kornschranne zu haben.G. zu schonveld an sand Dyonisi tag. (Tom. IX. privileg. Fol. 31.)
13. Oct.
Wenzeslaus römischer König nimmt das Kloster Kaisheim sammt dessen Leuten und Gütern inseinen Schutz und Schirm, und ertheilt demselben die Gnade dass es Niemanden pfandbar seyn soll.G. zu Nuremberg des Sunabends vor sand Gallen tag.
11. Oct.
Die Gebrüder Heinrich und Eberhart vom Perg geloben eidlich, wegen der vom römischenKönige Wenzel, Fürsten, Herrn und Städten zu Spiess und Weissendorf zerstörten Häuser und Vestensich nicht zu rächen, auch Niemanden desswegen anzugreifen und zu beschädigen. Zeugen undMitsiegler: Burghart von SegkendorlV, Georg Kratz, Ritter. Ulrich von Aufsezz. G. Suntag vor S. Gallentag.