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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
Entstehung
Seite
112
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H2

1397.14. Oct.

16. Oct.

18. Oct.

21. Oct.

22. Oct.

28. Oct.

25. Oct.

Hans und Heinrich die Abtsperger von Ronnburg geloben eidlich dass sie in ihrer Veste zuReicheneck weder einen Räuber noch sonst Jemand halten wollen, und nichts thun wodurch dieSicherheit und das Eigenthum gefährdet würde. D. eod. d.

Johans Hofwart ältester Thumherr, zur Zeit Statthalter des Tecliants und das Capitel des Stifteszu Würzburg setzen zur Vermeidung weiterer Schmälerung ihrer Pfründen fest, was einem jeden vonihnen vom Thumprobste gereicht werden soll. G. an Gallen Tag. (c. Sig.)

Eberhard, Georg, Gabriel, Hanns und Sebastian von Parsperg zu Flügelsberg Gebrüder suchennach dem Tode Christophs von Murach zu Flügelsberg um das Erbschenkenamt von Oberbayern nach ?weil sie näher mit dem Verstorbenen verwandt sind als dessen gleichfalls das Schenkenamt anspre-chender Vetter Albreeht von Murach zu Guetenegk, und weil das Schenkenamt samt zugehörigenLehen nicht auf dem Namen Murach, sondern auf dem Besitz des Schlosses Flügelsberg sich gründe,welches sie zur Zeit inne haben. Erst nach den Schenken von Flügelsberg und dem Absterben diesesGeschlechts haben die Muraclier mit Flügelsberg auch das bayrische Schenkenamt erhalten, wornachalso Herzog Albreeht vielmehr ihnen, den Parspergern, als dem Albreeht von Murach das zur Zeiterledigte Schenkenamt samt zugehörigem Lehen verleihen wolle. D. Flügelsperg am pftntztag nach Galli.

Der römische König Wenzel bewilliget der Stadt Auerbach einen Jahrmarkt um Mariaegeburtder 14 Tage lang dauern soll. G. zu Nürnberg Donerstag nach St. Gallen Tag. (Ex copia.)

Dietrich von Wiesentau gelobt sich wegen der vom römischen Könige Wenzel zerstörten VesteLewpoltstein nicht zu rächen. G. Suntags nach S. Lukas tag. (c. 1 Sig.)

Hans Erkinger, Heinr ch und Wilhelm von Sawnsheim geloben eidlich, künftighin keinen Räubernoch schädlichen Mann zu Kottenheim zu halten, und Niemanden zu beschädigen. G. Montag nachVrseln tag. (c. 2 Sig.)

Johann und Friedrich der jüngere Burggrafen zu Nuremberg, dann Hans von Lidbach, Lutz vonEyb Ritter, Peter von Ehenheim von Klingenstein genannt, Walther von Seckendorlf von Stopffenheim,Iremfrid von Seckendorff Ritter und Heinrich Rawssengrunrer entscheiden hinsichtlich der Zwietrachtwegen des Kaufes welchen Friedrich Bischof zu Eysteten mit Heinrich Schenk von Leuttershausenderzeit Landrichter zu Nüremberg um etliche Güter und Rechte zu Neusteten und Tiinbach gethanhat dass der Bischof Friedrich die genannten Güter ungestört inne haben, und dem Heinrich Schenkbis kommenden Walpurgen Tag 600 rheinische Gulden bezahlen soll. G. zu Nuremberg am Dinstagvor Symonis und Jude. (c. 2 Sig.)

Cunrad Waldecker Conventbruder des Klosters zu Weissenach verzichtet hinsichtlich seinerZweyungen mit dem Abte Cunrad daselbst nach Ausspruch des Ritters Friedrich von Aufsezz aufseine Pfründe im genannten Kloster, und bekennt dafür vom erwähnten Abte 40 Gulden erhalten zuhaben. G. am Donerstag vor Symonis et Jude. (c. Sig.)