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andere etwas Analoges. Dies wären etwa die den Tbieren noth-wendigsten Theile, in deren Besitz sich entweder alle oder diemeisten befinden.
Drittes Kapitel.
1. Alle Thiere haben nur einen einzigen Sinn mit einandergemein, das Gefühl; darum ist auch der Theil, in welchemdieser seinen Sitz hat, ohne Namen; bei einigen ist er ja derselbe,bei andern ein analoger ')- 2. Auch besitzt jedes Thier eineFlüssigkeit, durch deren Verlust es, erfolge dieser auf natürlichemoder gewaltsamem Wege, zu Grunde geht, und ebenso etwas an-deres, worin sie sich befindet. Bei einigen aber sind dies Blutund Ader, bei andern das diesen Analoge (diese sind aber un-entwickelt), nämlich einmal Röhrchen-), zum andern Ichor ^).Das Gefühl nun haftet in einem Gleichartigen z. B. im Fleischeoder in etwas dem entsprechenden und überhaupt in den bluthal-tigen Theilen ^) bei denen, welche Blut besitzen, bei den übrigenin dem Analogen. Daß aber bei allen dieser Sinn in dengleichartigen Theilen haftet, ist klar. 3. Die verrichtenden Thätig-keiten dagegen haben ihren Sitz in den ungleichartigen Theilen,z. B. die Verarbeitung der Nahrung im Munde, die Orts-
wiirde weder unser» heutigen Begriffen, noch der Anschauung des Aristoteles entsprechen;eS aber der Sache entsprechend bald „Gebärmutter", bald „Eierstock" übersetzen, hießedem Aristoteles ihm ganz fremde Begriffe unterschieben,
*) Bei den blutsiihrenden Thiercn ist der Sitz des Gefühls das Fleisch, bei denblutlosen etwas Analoges (vergl, Theile der Thiere S. 44; äo an. N, 11).
2) die das nicht rothe Blut <r/loo) der Anaimen führenden Röhrchen, die
sich Aristoteles als Behälter für diese Flüssigkeit denkt.
'") ok. oben Kap, I, Anm, 5. Hier die in den enthaltene, dem Blute
entsprechende Flüssigkeit, also das nicht rothe Blut der Anaimen.
"p roeh unter den bluthaltigen Theilen sind hier nicht die
Adern zu verstehen, und muß man nicht etwa mit Schneider (Ui, lg) und Andern(z. B. Meyer, Klllb re,) meinen, Aristoteles habe die Adern mit der Function derNerven betraut. Obgleich zahlreiche Autoren dieser Meinung beipflichtcn, so ist siegleichwohl unbegründet, und beruht auf einem bloßen Mißverständnis!, was zu beweisenhier indeß zu weit führen würde.