Thätigkeit der Landtage.
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außen einbüßte, eine leitende Ccntral-Gewalt nächst dem Monarchenthatsächlich kaum bestand, regte sich in verschiedenen Provincial-Haupt-städten das Bestreben die dringendsten Angelegenheiten unmittelbar inihre Hand zn nehmen. So traf das Gubcrnial-Präsidinm in Innsbruckdurch selbständigen Erlaß vom 16. October die Anordnung, daß ausjedem der für die Vornahme der Reichstagswahlen gebildeten Bezirkeund durch die dafür auserlesenen Wahlmänncr vier Vertrauensmännerfür den Landtag gewühlt werden sollten, dessen Mitgliedcr-Zahl dadurchauf 84 erhöht wurde. Der in solcher Weise verstärkte Landtag trat am26. October zusammen, konnte aber keine umfassende Wirksamkeit erzielen,da nicht bloß die wälschcn Bezirke im Süden entschieden widerstrebtenund bei dem Wiener Reichstage, von dem sic unter andern Umständennicht viel wissen wollten, Verwahrung einlegteu, sondern auch Vorarl-berg sich abwendig zeigte, dessen Streben von allem Anfang dahin gingeinen abgesonderten Landtag zu erhalten. Eine Anregung anderer Artging im Laufe des October vom oberöstcrreichischen Landtage aus, dereine Einladung an jene der alt-österreichischen Gebiete richtete, mittelstbesonderer Abgeordneten eine gemeinschaftliche Besprechung über diewichtigsten Provincial- und Staats-Interessen des Augenblicks abzuhaltcn.Bon einer Seite wurde Salzburg, von anderer Laibach oder Klagcnfurtals Ort der Zusammenkunft vorgeschlagcn; der steiermärkische proviso-rische Landtag, vom 6. bis 8: November eigens für diesen Zweck ein-bernfcu, ernannte zwei Abgeordnete und zwei Stellvertreter, bei derenAuswahl auf die beiden dem Lande ungehörigen Nationalitäten Rücksichtgenommen wurde. Die mittlerweile erfolgte Einnahme Wiens, die durchallerhand Wahrzeichen sich knndgcbende Erstarkung der Olmnzcr Central-Gewalt und der bevorstehende Wicderznsammcntritt des Reichstages inKrcmsicr ließen cs zur Ausführung dieses immerhin bedeutsamen Vor-habens nicht kommen. Dieselben Umstände machten auch dem verstärktenthrolisch-vorarlbergischen Landtage ein baldiges Ende; er wurde, nachdemer verschiedene das Laudeswohl betreffende Gegenstände in den Bereichseiner Wirksamkeit gezogen, am 18. November in Folge Ministerial-Erlassesaufgelöst.
Gründe verschiedener Art waren es, die sich in mehreren Ländernder Einberufung der Landtage oder der Eröffnung der bereits einbe-rufcnen in den Weg stellten; namentlich war dieß in den beiden wichti-gen Königreichen Böhmen und Galizien der Fall. Auch sonst reichte die