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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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III. 7 . Ermmmmig Vcn'mswkscn Selfgovernment.

während der stürmischen Tage vom 27 . bis 29 . October, im Neapoli-tanischen gegen das Bandenwesen, leisteten die bewaffneten Bürger Handin Hand mit den Truppen treffliche Dienste. In unsern Ländern wußte ^

wohl bis znm October der waltende Terrorismus jede ähnliche Annähc- 1

rnng der Bürger und Soldaten zu gemeinschaftlicher Wiederherstellungder Ordnung zu hiutcrtrcibcn ; in Krakau, in Prag, in Lemberg kämpfte i

die Nationalgardc nicht an der Seite dcö Militärs, in Wien kämpfte >1

sic sogar gegen das Militär. Allein sobald jener durch die Schwäche der ^

Regierung großgezogcnc Terrorismus zu schwinden begann, entfalteteauch bei »ns die VolkSwchr, wo ihr Gelegenheit dazu geboten wurde,vielfach dankcnSwcrthc Thätigkcit. Gleich in den ersten Tagen Novemberkonnte General Simnniö, als er vor de» Ungarn ans mährischen Boden !

znrückwcichcn mußte, der Nationalgarde von Göding seine Anerkennungfür die Besorgung des Gränzdicnstcs im Verein mit seinen Truppen, !

für die muthvollc Abtragung zweier Brücken die sic unter fortwährendem !

Klcingcwchrfcucr des Feindes glücklich zu Stande brachte, und für mancheandere ihm geleistete Dienste ausdrücken"^"). Auch General Malter gabden mährischen Nationalgardc» im allgemeinen das Zcngniß, daß sie in -

ihren Stationen die Ruhe aufrecht zu halten wüßten, aber auch außer-halb ihrer Bezirke wo cs Noth thnc, wie an der ungarische» Gränzcum das hcrnmzichcnde Raubgesindel abznhaltcn", sich verwenden ließen.

Um die Mitte Dcccmbcr erklärte sich die Nationalgardc von Marburgin Steiermark über Aufforderung des Krcishanptmanncs bereit, sich mitdem längs der ungarischen Gränzc ausgestellten Obscrvationscorps zuverbinden, obgleich sic nach ihren Statuten zu militärischen Dienstlei-stungen nur innerhalb des Weichbildes ihrer Stadt angchaltcn werdenkonnten.

Bcachtcnswcrthc Momente sclfgovernmentaler Entwicklung bot auchdas landtäglichc Leben in mehreren Thcilen der Monarchie. Wir hattenschon früher Gelegenheit zu bemerken, daß neben dem constituircndcnReichstage zu Wien, der sich nach seiner Natur und Bestimmung, aberauch nach der vorwaltcnden Neigung seiner Elemente, fast ausschließcndmit Fragen von thcorctisch-constitutionellcm Interesse beschäftigte, einzelneLandtage mehr praktische, das Gcmcindclcbcn, die land- und forstwirth-schaftlichcn Verhältnisse berührende Gegenstände in den Bereich ihrerBcrathnngcn zogen. Als dann in Folge der Octobcr-Ercignissc dasWiener Rumpf-Parlament mehr und mehr Ansehen und Einfluß nach