326
III. 4. „Heilig ist das Eigenthimi".
stellte: „Die Jagd auf fremdem Grunde hat aufzuhören", andererseitsaber die Ausübung des Jagdrcchtcs nur jenem Grundbesitzer zugestandder einen zusammenhängenden Besitz von mindestens 200 Morgen Landeshätte; auf allen anderen Grundstücken sei die Jagdbarkeit Eigenthnm derGemeinde welche dieselbe entweder selbst ordnungsgemäß ausübcn odereinem Andern in Pacht geben könne. Mit dieser Regelung waren aberdie Leute erst recht unzufrieden und an mehr als einem Orte war dieFolge davon nur die, daß sie jetzt nicht bloß auf ihren eigenen Feldernsondern auch auf denen ihrer Nachbarn jagten. Anderwärts machte mau nochschlimmere Erfahrungen. In Bayern stießen die nach dem neuen Systemeingeleitctcu Jagdvcrpachtuugcu mitunter auf den heftigsten Widerstand;in Eggcnfcldcn (Nicdcr-Baycrn) prügelten die Bauern alle Vornehmerendie als Pachtlustigc auftratcn durch und warfen sic über die Stiege desLandcsgcrichtsgebäudcs hinunter. Wo Gesetze so geringe Macht hatten,konnten einfache Verabredungen noch weniger ausrichtcn. Die Gutsvcr-waltung des Stiftes Zwettl (Nicdcr-Östcrrcich) ließ sich herbei den Be-wohnern jener Dörfer, welche die herrschaftliche Jagdbarkeit ungestörtlassen würden, Holz und Waldstrcu um einen bedeutend billigeren Preisabzulasscn. Viele Ortschaften nahmen daö Anbot an, allein sic konntenihr Versprechen nicht Anhalten; denn ihre Söhne und Knechte ließensich von Wilddieberei nicht abhalten, das Ansehen des Familicnhanptcswar ohne Wirkung. Die Folge dieser und ähnlicher Ausschreitungenwaren in den später» geordneten Zeiten strafgcrichtliche Verhandlungenohne Ende, mitunter wahre Monstre-Processe ^').
Mit den Jagdnnfügcn gingen Waldfrevel Hand in Hand. Auch indiesem Punkte waren die Klagen gleichlautend ans allen Gauen Öster-reichs wie Deutschlands. Erst nahmen sich die Leute aus den benach-barten Waldungen, mochten sic wem immer gehören, Holz für ihreneigenen Bedarf; bald stahlen sic es um es weiter zn verkaufen; zuletztzerstörten sie mnthwillig was sic weder brauchen noch ans den Marktbringen konnten. In der unmittelbaren Umgebung Wiens konnte manÄutc bei Hellem Tage auf dem Rücken, ans Schubkarren, zuletzt selbstauf Wägen Holz ans dem Walde schleppen sehen; was sich nicht fort-nchmcn ließ blieb liegen „daß einem das Herz blutete um die schönenStämme." In der Nähe von Brünn, Herrschaft Lissitz, trieben dieBauern ein ganzes Stück obrigkeitlichen Waldes ab, und in den MarktZlin, Hradischcr Kreises, mußten 300 Mann Soldaten gelegt werden