Jagd- und Waldfrevel u. dgl.
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dcrn die Sache wurde förmlich gewerbsmäßig betrieben. Das Landvolksah die Jagdbarkeit fast allerorts als etwas an, was seit der errungenenFreiheit zum Gemeingut geworden. Alles trug Flinten, gute und schlechte,oder stellte in anderer Weise dem Wilde nach, und fügte dem Jagd-Bestandc unermeßlichen bis in die folgenden Jahre hinein fühlbarenSchaden zu. Und so verschroben waren damals die Köpfe, daß derBauer dieselbe Jagdbarkeit die er nach oben nicht weiter als Vorrecht desHerrschaftsbcsitzcrs gelten ließ, nach unten als ein Privilegium für sichselbst ansah und sich gewaltig darüber erboste, wenn die von ihm gering-geschätzten Häusler ihm in's Gehege gingen. Es wurde uns ein Fallerzählt, wo cs (Dorf Hlinay bei Lcitmeritz) darüber zu einem förmlichenKampfe zwischen beiden Parteien kam die bewaffnet gegeneinander aus-zogen, bis sich die Nationalgarde eines benachbarten Ortes (Pokratitz)dadurch in's Mittel legte, daß sic den befreundeten Dorf-Aristokratengegen die von ihnen gemeinschaftlich mißachtete Dorf-Plebs zu Hilfekam. Daß bei der Nngcübthcit der meisten Leute mit dem neuen Ver-gnügen mitunter die drolligsten Scenen unterliefen, war begreiflich; dieSache hatte aber auch ihre bedenklicheren Seiten. Abgesehen von densittlichen und volkswirthschastlichcn Nachtheilcn, Verwirrung der Eigen-thnmsbegriffc und Vernachlässigung des Wirthschaftsbctriebes, hatte dieunverständige Jagdlust nur zu häufig körperliche Verletzungen und selbstTödtungen in ihrem Gefolge. Die von irgend einer Zeitung über eineBauernjagd gebrachte Notiz: „Angeschosscn wurden 1 Hase, 2 Repp-hühner, 1 Kuh, 2 Menschen", mochte inw zu buchstäblich wahr sein.„Täglich laufen Berichte ein", schrieb man ans Berlin, „daß hier einBruder seinen Bruder aus Unvorsichtigkeit statt eines Hasen erschossenhat, dort ein Sohn seinen Vater oder umgekehrt für ein Stück Wildansah". In einem einzigen Kreise der Lausitz zählte man Ende 1848sechs Menschen als Opfer der neuen Jagdfrcihcit, und eine Berechnungdie sich ans officicllc Angaben fußte wies nach, daß in ganz Preußen,durch die Ungcbundenhcit die das Jagdunwcscn hcrvorricf, binnen wenigenMonaten 96 Menschen das Leben verloren und eine doppelte Anzahlmehr oder minder schwere Verletzungen erlitten hatten °"^). Der mitso mancherlei Schaden verbundene Unfug mußte die Aufmerksamkeitder Bertretungskörpcr auf sich ziehen. Der mährische Landtag warvielleicht der erste, der aus eigener Machtvollkommenheit ein „proviso-risches Jagdgesetz" herausgab das den Grundsatz an die Spitze