Mangel an Festigkeit der innern und äußern Politik.
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würde neuerdings anzunchmcn, allein er dcgnügtc sich andererseits nicht,ganz zu bleiben und in voller Kraft zu werden, zu was er sich durcheigenen Entschluß gemacht hatte: Herrscher von Österreich. Er thciltesein Reich, das eins hätte sein und bleiben sollen, nährte in der einenHälfte deutsches Bewußtsein und deutsche Gefühle, die in der andernkeinen Platz finden konnten. Mit den kleineren Dingen war es nichtanders bestellt als mit den großen. Die Gesetzgebung konnte in vielenStücken nicht schärfer, die Anwendung der Gesetze nicht lauer sein. Wodas Strafgesetzbuch von 1803 schweren Kerker von mehreren Jahrenverhängte, da sprachen die Gerichte Hast von wenigen Monaten oderselbst Wochen aus. Für das Verbrechen der Crcditspapier-Verfälschnngstand Todesstrafe ans dem Papiere, die in Wirklichkeit nie ausgeführtwurde. Allerdings hieß man das, die überlebte Strenge der Gesetzgebungmit den Anforderungen milderer Zeitanschauungcn ausglcichen; allein dasAnsehen der elfteren konnte jedenfalls dadurch nicht gewinnen. Nochärgerlicher stand cs mit manchen Zweigen der Verwaltung. Wenn mandem vormärzlichcn Richterstandc, namentlich bei den landcsfürstlichcnÄmtern, im allgemeinen eben so sehr Billigkeit und Milde als Unpar-teilichkeit und Unbestechlichkeit nachznrühmen hatte, so wurde bei vielender kleineren Patrimoninl-Behörden eine Corrnption großgczogcn die ihresgleichen suchte. Diese Zustände schrieben sich allerdings noch aus dervor-östcrreichischcn Zeit her, aber schlimm genug daß ihnen die kaiserlicheRegierung kein Ende zu machen wußte. Als unter Wladislaw II. denböhmischen Juden erlaubt wurde 20 vom 100 zu nehmen, wo der Christnur 10 vom 100 berechnen durfte, wurde in den Motiven dieser Be-stimmung unter andern angeführt: „daß eine Behörde, bei der die Indenetwas bcnöthigen, sic schwerlich werde davongehcn lassen ohne ihnenetwas abznfordern". Das war gesagt im Jahre 1497, cs konnte mitgleichem Grunde im Jahre 1847 gesagt werden. Aus den grundherr-schaftlichcn Ämtern pflanzte sich dieser Mißbrauch in andere Kreise fort,von denen cs bald allbekannte Sache war, daß durch gewisse Mittel alles,ohne sic nichts zu erreichen sei; es gab da kein Gebot und Verbot,durch dessen Schranke der silberne Schlüssel nicht eine» Ausgang öffnete-Es gibt in sittlicher Beziehung nichts nachthciligcrcs als Gesetzedie jeden Augenblick übertreten, Warnungen die ungestraft umgangenwerden können Die erklärliche Folge solcher Zustände war eine weit-verbreitete Demoralisation in allen Kreisen des staatlichen Lebens, die in