Censnr und verbotene Bücher.
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lcntcr dcr sichcrstc Schutz desselben sein sollte. Laut frohlockte manhöhnend iin beobachtenden Ausland, und mit kaum verhaltener Freudeweidete man sich in dem polizeilich gehüteten Inland, wenn das nnnatür-lichc System täglich neue Nisse zeigte. Der Regierung selbst mangeltennachgerade die Mittel ihre Aufgabe mit einigem Anstand dnrchznführen,und ihre eigenen Organe trugen bewußt oder unbewußt am meisten dazubei ihr Ansehen zu untergraben. Betraute man hier mit dem Ccnsorcn-amte die bornirtcsten Köpfe, von deren unwissendem Dünkel sich dieaufgewecktesten Geister schulmeistern lassen mußten, so benützten dortliteratur freundliche Negierungs-Beamte ihre Stellung, um gegen dieMeinung ihrer Obern den geplagten Schriftstellern möglichst Vorschubzu leisten. Unter günstigen Umständen brauchten witzige Köpfe Fintenaller Art, um unter den Angen dcr Censnr ihrem Publicum die pican-testen Bissen aufzntischcn und ans solche Art vor aller Welt mit Gesetzund Behörden ein höhnisches Spiel zu treiben ^'^), während Ändere ihrschriftstellerisches Eigen nach Stuttgart zu Hallbcrgcr, nach Leipzig zuKarl B. Lvrck oder Ludwig Hcrbig, »ach Hamburg zu Hoffmann undEampc rc. sandten und unmuthsvoll von dort hcrübcrgrolltcn:
„Das Licht vom Himmel läßt sich nicht versprengen,
Noch läßt dcr Sonncnansgang sich verhängen"oder in tief empfundene Klage über ihr Vaterland ausbrachcn:
„Dn Märtyrer der Völker Dn
Wann wirst Du anfcrstchen wieder?!" —
oder den österreichischen Untcrthan in den Gemächern dcr Staatskanzlciantichambrircn und ironisch-demüthig fragen ließen:
„Dürft' ich wohl so frei sein, frei zn sein?"
Denn daß ihre Verse dort vernommen und verbreitet würden wo-hin sie gerichtet waren, darum durfte ihnen nicht bange sein. TrotzZollschranken und Büchcr-Rcvisions-Ämtern war die verbotene Waarcan allen Orten zu haben, und wurde dicß zuletzt als etwas so selbst-verständliches angesehen daß, als der Ccnsurbcamtc Kankoffcr, vomGrafen Scdlnicky eigens für diesen Zweck ans Lemberg berufen, sich zusprechen vermaß: „In sechs Wochen gibt es kein verbotenes Buch mehr inWien", in allen Bnchhändlerkreiscn dcr Hauptstadt lautes Zetergeschreierhoben und förmliche Beschwerde über diese Schädigung ihres Ge-werbes erhoben wurde, da doch im Grunde Kankoffcr nur thnn zuwollen erklärte, was angesichts der in Kraft bestehenden Gesetze seine