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II. 8. Ncngcstliltnng des mitteleuropäischen Staatm-Systems.
hätte machen wollen, den kosmopolitischen Standpunkt mit ihrem volks-bewnßten umzutauschen. Wurde aber letzteres von deutscher Seite zurück-gewiesen, war cs den slavischcn Stämmen zn verübeln, wenn sie zuvör-derst ihr nationales Sein und Wesen anstrcbtcn? Mußte ihnen nichtdie Anerkennung ihrer nationalen Individualität und der zur Erhaltungderselben unerläßlichen Bedingungen das vorderste und vorzüglichste sein,was sie zu erkämpfen hatten? Vollends unbegründet war der Vorwurf,als ob die Slavcn Österreichs über dem Streben nach Anerkennung ihrerNationalität das nach Erringung staatlicher Freiheit aus den Augen ver-loren hätten. Im Gcgentheil, gerade die Mittel die sic anwandtcn, umdem von ihnen verfochtenen Grundsätze nationaler Gleichberechtigungpraktische Geltung zu verschaffen, waren nichts anderes, als die wcrk-thätige Besitznahme von den durch die neue Ära ihnen gebotenen verfas-sungsmäßigen Freiheiten. Die Rührigkeit, welche die Slovanskä Lipain Böhmen und Mähren, der ruthenische Hauptrath in Galizien, dieslavischcn Vereine in den inner-österreichischen Ländern entfalreten, lie-ferte den besten Beweis, welch klugen Gebrauch man von den Errungen-schaften des jungen Vcrfassungslcbcus, der Rede- und Preßfreiheit, demVereins- und Bcrsammlnngsrechtc zu machen verstand.
Mochte es bei einzelnen Deutschen angestammter Widerwille sein,was sie gegen die slavischc Race in Harnisch brachte: bei der großenMehrzahl war cs ein anderer, ein staatlicher Beweggrund, warum sicsich gegen die Forderungen der österreichischen Slaven so entschiedenstemmten. Denn wurden diese zugestandcn, so bildeten sie das mächtigsteHinderniß jener Einverleibung der deutsch-österreichischen Länder des Kaiscr-staatcs in das übrige Deutschland, die in den Frankfurter W. 2 und 3ihren Ausdruck gefunden hatte. Allein cs wurden denn doch, sowohlinnerhalb der Paulskirche als außerhalb derselben, auch Stimmen laut,die eine Neugestaltung Deutschlands anderer Art als sic in jenen beidenParagraphen formulirt war anstrcbtcn, und zwar eine solche, wobeieinerseits der österreichischen Monarchie die Zumuthung eines thcilweiscnAusgehend in Deutschland nicht gemacht, und wobei andrerseits derDurchführung der nationalen Gleichberechtigung kein Hinderniß gelegt,vielmehr dieser Grundsatz ausdrücklich anerkannt, ja an die Spitze desProgramms gestellt wurde.
Eine dahin gehörige Idee hatte bereits in der ersten Hälfte Scp-