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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
Entstehung
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200 II. ?> Viationale Cllcichberechligung und staatsrechtliche Föderation.

abhängiger Landcs-Chcf mit den von ihm candidirtcn und vom Kaiserernannten Rathen rc.

Wie man sieht, lief cs bei all diesen Vorschlägen im Grunde aufeine Umstaltnng der Gcbictseintycilnng von Österreich hinaus; daß daraus,den Grundsatz streng eingehakten, eine buntscheckige Mnsterlartc der son-derbarsten Art hervorgehcn müßte, schien man ganz zu übersehen. Dennwie viel sind nicht der Strecken im Umfange unseres Kaiserstaatcs, womitten in einem Sprachgebiete Bewohner eines andern Nolksstamincsmehr oder minder zahlreich beisammen wohnen? Gar nicht zu gedenkender noch zahlreicheren kleinen Bruchthcilc, die sich in eine anderssprachigeMasse eingesprenkt finden. Wollte man dem entgegnen, derlei Ausnahmenkönnten die Regel nicht hindern, die Minderzahl müsse sich der Mehrheitfügen, so war damit nur eine neue Schwierigkeit geschaffen. Dennabgesehen davon, daß man sich dann gegenüber jener Minderheit desselbenUnrechts, derselben Unbilligkeit schuldig machte, um dcrcnwillen man dieterritoriale Neugestaltung Österreichs verlangte, so befand man sich jadamit ganz auf demselben Boden, von welchem ans die bisher begün-stigten Nationen den andern gegenüber ihren Vorrang behauptet hattenDenn verlangte die deutsche Nation die Unterordnung der ans ihremBundesgebiete seßhaften Cechoslavcn und Slovcnen ans einem andernGrunde als dem, daß sich die Minderzahl der Mehrheit fügen müsse?lind wenn der Magyarismus innerhalb seiner Marken alles ungarischhaben wollte, waren ihm die dazwischen wohnenden Slovakcn, Rnthcnen,Serben, Kroaten, Romanen, Deutschen etwas anderes als Ausnahmenwelche die Regel nicht aufhcben könnten? Zudem war als gewiß anzn-nchmcn, daß gerade die wichtigsten Eestandthcilc der Monarchie, Ungarnund Böhmen, Galizien und Tyrol, einer derartigen Harlckinisirung ihresStammgcbietes den lebhaftesten Widerstand entgegensetzen würden. Endlichkam dazu, daß das Nationalitäts - Princip, in solcher Schroffheit undAusschließlichkeit aufgcfaßt, bei der bloß bundesstaatlichen Sonderungnicht stehen bleiben konnte, sondern znm Verlangen völlig selbständigerund unabhängiger Völkcrstaatcn führen mußte, wie denn in der Thatder Jtalianismus einzig auf Grund der Besonderheit seiner Nationalitätdieses Zugcständniß für sich in Anspruch nahm

Wollten die österreichischen Slavcn von einem solchen Schlußer-gebnisse nichts wissen, sollte aber auch einerseits den Unzukömmlichkeiten