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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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Pläne territorialer Scheidung nach Sprachgrenzen.

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gchörigkeit, sondern nach ihrer Vcrthcilnng in die verschiedenen Länderdes Kaiscrstaatcs anftrctcn ließ: die Böhmen, die Mährer, dieGalizierdes polnischen nnd rnthcnischcn Stammes" re. So wurde anch viel vondemAbschluß eines slavischcn Schutz- nnd Trntzbündnisscö", von einemSlavcn-Vcrcinzur Wahrung ihrer Nationalität im vollen Sinne desWortes" gesprochen; Lubomirski verlangte ein slavisches journalistischesEcntral-Organ, die Gründung einer allgemeinen slavischcn Bibliothek,einer slavischcn Akademie der Wissenschaften; die slavischcn Gelehrtensollten sichwie die italienischen und deutschen alljährlich in Congrcsscnzn Bcrathnng und Austausch vereinen" Andrerseits faßte man

wieder die Frage allgemeiner ans, sprach vonBundesstaat", vonVolks-bnnd", von einemVölkertag" zn Wien, um über diegemeinschaft-lichen Völler-Interessen" sich zu verständigen. Zach verlangte einen Fö-derativ - Tractat nicht der Slaven allein, sondern aller österreichischerVölker überhaupt. Stur schwärmte für die Bildung unabhängiger sla-vischcr Gemeinden unter österreichischer Herrschaft. Libelt nnd Baknninwollten den ganzen Kaiserstaat in einen Födcrativ-Staat gleichberechtigterNationen nmgcschaffcn wissen n. dgl. in.

In letzterem Sinne tauchten anch viele Vorschläge Einzelner ans,von denen hier nur dasProgramm zur Cvnstitnirung des österreichischenKaiscrstaatcs" des südslavischcn Pnblicisten Og. OstrozinSki ^") erwähntsein möge. Von dem Grundsätze, daß die verschiedenen nationalen Ele-mente alsfreie National-Personcn höherer Potenz" zur Geltung kommenmüßten, und von der Annahme ausgehend, daß in Österreichzehncompact organisch abgeschlossene Nationalitäten" bestünden, forderte jenesProgramm eine neue ethnographische Gebictscintheilnng Österreichs, sodaß die Nationalitäts-Territorien zugleich Verwaltungsbezirke wären.Ein National-Congreß, zn welchem jeder dieserNational. Staaten" einegleiche ans denNational - Landtagen" zu wählende Anzahl von Abge-ordneten, etwa je 25, zu senden hätte, wäre das legislative Organ derinternationalen, ein Ccntral-NcichStag, ans allen Theilcn der Gcsammt-Mvnarchie nach der Volkszahl (etwa k ans 100000) gewühlt, das legis-lative Organ der politischen Conföderation. An der Spitze der Central-Verwaltnng stünde ein Reichs - Ministerium (Präsidium, dann Äußeres,Krieg, Finanzen, Handel) nnd je ein Hofkanzlcr als Landes - Minister(für Inneres, Justiz, Polizei, Unterricht nnd Cnllns, Landcs-Cnltnr), ander Spitze der Landcsvcrwaltnng je ein vom betreffenden Hofkanzlcr