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II. 5. Oslsriä» Lustri».
aus Grätz, Schincrling n. a. wünschtcu, daß „bei der höchst eigenthüm-lichcn und schwierigen Lage Österreichs" die Durchführung der beidenZA. weiterer Erwägung und Verhandlung Vorbehalten werde. In gleicherRichtung wurden von Jahn, von Arncth und Würth, dann von JgnazKaiser ans Wien mit vielen Andern Vcrbcsscrnngsanträge eingebrachtIn vier Sitzungen, am 20., 24., 26. und 27. October wurdeüber diese Lebensfrage des zu constituircndcn Deutschlands verhandelt.Die Verfechter einer ruhigeren Anschauung erschöpften alle Gründe derÜberredung, ihre Gegner von dem hartnäckigen Bestehen auf unerfüll-baren Forderungen abzuhaltcn, oder sic doch zum Zngcständniß einerAusnahme für Österreich zu bewegen. „Oder wäre vielleicht Österreicheines solchen Opfers nicht werth", fragte Rcichenspcrgcr von Köln,„Österreich, das so oft seinen Wohlstand und sein Blut an die deutscheSache gesetzt hat, Österreich, um dessen Namen sich so zu sagen diedeutsche Geschichte grnppirt, Österreich, das mit der Wucht dieser Ge-schichte, mit der Wucht seiner unerschöpflichen Naturkraft bis jetzt aufunserer Seite steht?" Sic stellten die Unmöglichkeit dar, die deutschenund die nicht-deutschen Länder der österreichischen Monarchie im Sinneder AZ. 2 und 3 zu trennen. „Beide sind durch ihre Geschichte, durchihre Schicksale die sic mit einander verlebt, durch zahlreiche Kriege diesic gemeinschaftlich geführt, durch Handel und Industrie, durch eine ge-meinsame Negierung, welche alle Interessen, Blicke, Fäden in das Ccn-trnm der Monarchie leitet und von diesem ans wieder in die Provinzenführt, auf das innigste verbunden; ihr Zusammenleben ist ein orga-nisches; tausend Adern laufen von einer Provinz in die andere; wirwürden durch einen solchen Niß Österreich ans tausend Wunden blutenmachen" (Fritsch von Nied). „Die Erhaltung Österreichs", rief Arncth,„ist keineswegs durch dynastische Interessen, nein, sic ist durch jenePolitik geboten, welche das Wohl des Volkes als den Endpunkt ihrer Be-strebungen anerkennt", und Würth bekräftigte, cö müsse „das Interesseder Völker selbst cs sein, diese durch viele Jahrhunderte so innig ver-bunden zu halten, ungeachtet aller Versuche, die schon früher gemachtwurden die österreichische Monarchie zu zerstören". Beidtcl von Brünnhob den juridischen Standpunkt hervor. „Es ist", sagte er, „schon nachallgemeinen Ncchtsgrnndsätzcn Deutschland nicht berechtigt, die deutschenProvinzen Österreichs zu den nicht-deutschen außer staatliche Verbindungzu setzen. Dicß könnte allein eine vollständige Vertretung aller öfter