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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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227
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Verhandlungen über die 88. 2 u. 3 der deutschen Neichsvcrfassnng, 227

Österreicher thcils Freunde Österreichs, Tact genug besessen hatten, denzudringlichen Einflüsterungen des Pcster Ministeriums kein Gehör zuleihen, waren nicht die Bcrsammelten der Paulskirche eben daran, durchSatzungen ihres deutschen Vcrfassungsentwurfcs den Kitt zu lösen der seitJahrhunderten die ungarischen und die nicht-ungarischen Länder des öster-reichischen Kaiscrstaates miteinander verband, und dadurch mittelbar das hcr-bciznführcn worauf inan von Pest aus seit den Märztagen losarbeitcte?

Von den beiden constitnircnden Parlamenten an der Donau undam Main wurde im Jahre 1848 gesagt:Wenn in Wien wenigerBauern und in Frankfurt weniger Professoren säßen, wäre beiden ge-holfen!" In Wahrheit aber war cs weniger gelehrtes Profcssorenthnmals nationaler Fanatismus, was in der Panlskirchc bei den Verhand-lungen über die deutsch-österreichische Frage den Ausschlag gab. Von derMehrheit des VerfassnngsauSschnsscs waren in den I. Abschnitt derdeutschen Rcichsoerfassnng" folgende zwei Bestimmungen ausgenommen:Z. 2. Kein Thcil des deutschen Reiches kann mit nicht-deutschenLändern zu einem Staate vereinigt sein."

Z. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nicht-deutschen Land das-selbe Staatsoberhaupt, so ist das Vcrhältniß zwischen bei-den Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personal-union zu ordnen."

Es fehlte nicht an Solchen, denen die vcrhängnißvolle Tragweitedieser beiden Grundsätze keineswegs genügte; Clnnssen und Rößler vonÖls wollten, daß das Staatsoberhaupt, das zugleich nicht-deutsche Län-der beherrsche, weder deutsche Truppen in seine nicht-deutschen Län-der noch umgekehrt verlegen dürfe; und Trützschler mit Genossen ver-langte sogar, daß das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes nichtzugleich Staatsoberhaupt eines anßcrdcntschcn Landes sei. Dagegen warvon der Minderheit des Vcrsassnngsansschnsscs, k)>-. von Mühlfcld ausWien an der Spitze, mit Rücksicht ansdie cigcnthümlichcn VerhältnisseÖsterreichs" ein Zusatz zu Z. 2. beantragt, laut dessen derinnigsteAnschluß Österreichs an Deutschland im Wege eines völkerrechtlichenBündnisses" zu erzielen wäre. Ein großer Thcil der Throlcr: Schüler,Flir, Beda Weber, Gspan u. a. wollten die Bestimmung des H. 2 nurfür künftige Fälle gelten lassen; wo ein solches Vcrhältniß bereits vor-licgc, sei esdurch besondere Staatsverträgc festzustcllen". Schreiner

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