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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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170 II- 2. MagyliriSmns 11 . Aitti-Magyarisnms in den Ungar. Landern.

gcrcn. Dic frühcr ganz nnbedcutcnden Zcitnngcn von Hermann stadt undKronstadt nahmen einen nie geahnten Aufschwung, legten für ihre be-drohte Sprache und Nationalität die schärfsten Lanzen ein und wimmeltentrotz der bestehenden Ccnsnr von Bannflüchen in Versen und in Prosagegen ihre fanatischen Bedränger. Dic gebildete Jugend, fast durchausans deutschen Universitäten entwickelt, erhob sich mit cinmüthigcr Kraftfür das Palladium ihrer Volksthümlichkcit, das deutsche Schulwesen imLande. Dic Literatur entwickelte eine vordem nicht gekannte Rührigkeit;einVerein für sicbenbürgischc Landeskunde" sammelte wie in einemBrennpunkte dic Koryphäen des Gclchrtcnstandcs, an dem es unter densicbcnbürgcr Sachsen zu keiner Zeit gefehlt hatte. Ans dem ungarische»Landtage von 184'/^ bestanden ihre Abgeordneten auf dem Verlangen,daß, wenn schon dic lateinische Sprache beseitigt würde, für ihre öffent-lichen Angelegenheiten die deutsche an deren Stelle trete; zugleich legtensic gegen den ausschließlichen Gebrauch des Magyarischen als Landtags-sprachc Verwahrung ein. Von ungarischer Seite gestand mau ihnenzuletzt zu, in ihren Particnlar-Sitznngcn deutsch zu verhandeln; im Land-tage aber, dem sie in ihrer Eigenschaft als ungarische Staatsbürger bei-wohnten, müßten sie sich des herrschenden Idioms bedienen.

Dic sicbenbürgischc Verfassung hatte die naturwidrige Eigcnthüm-lichkcit, daß gerade der älteste, dabei zahlreichste Bolksstamm des Landesvon all und jeder staatsrechtlichen Stellung ausgeschlossen war. DieUngarn, die Szcklcr, die Sachsen waren privilcgirt, dieWalachcn"waren in ihrem nationalen Bestände weder anerkannt noch begnadigt.Ihre Landcsbischöfc, der katholische und derdisunirtc", hatten imLaufe des vorigen und des jetzigen Jahrhunderts wiederholte Schrittebeim sicbenbürgischc» Landtage gcthan, um gleiche Rechte der Romanenmit den Sachsen ans königlichem Grunde, Anerkennung der romanischenNation als solcher, verfassungsmäßige Gleichstellung derselben mit dendrei andern Landcs-Nationcn zu erlangen. Alles umsonst. Die Sachsen,die das ihnen selbst von magyarischer Seite drohende Unrecht so schwerempfanden, waren die ersten, dic sich den gleicher Wurzel entsprossenenBeschwerden ihrer romanischen Landesgcnosscn cntgcgcnstclltcn; in denneunziger Jahren war cs C. Eder, in den vierziger Professor C. Schüller,die ihre gelehrten Federn in Bewegung setzten, das Unstatthafte der ro-manischen Forderungen nachzuwciscn Dabei sahen sich die RomanenSiebenbürgens von magyarischer wie deutscher Seite einer Verachtung