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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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Privilegien der Serben nnd Sachsen.

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bcnbürgcn und die Serben im südlichen Ungarn, und gerade die politischeSclbstbcrcchtigung dieser beiden Völkerschaften war durch gesetzlichesHerkommen und durch Privilegien geschützt, die sic gegen die Ansprücheder herrschenden Partei zur Geltung zu bringen nicht unterließen.

Die serbischen Einwanderungen, deren man von den Zeiten KönigSigmnnd's bis zu jenen Kaiser Leopold I. sechs bedeutendere zählte '^),hatten durchaus die Unbilden zum Anlaß, denen die Nation derRascier"unter der Gewaltherrschaft des Halbmondes auSgcsctzt war. Von denungarischen Königen wurden ihnen eigene Sitze in Gegenden angewiesen,die in Folge der langdanerndcn Tttrkcnkriege verödet und verlassen waren,zumeist in Syrmicn und im Banat, aber auch auf der Insel Cscpcl, beiOfen und St. Andrä. In ihrer neuen Heimat kamen ihnen aber zu-gleich wcrthvolle Begünstigungen zu statten; es wurde ihnen Ausübungihrer Religion, freie Wahl eines nationalen Erzbischofs als geistlichenund eines Woiwoden als weltlichen Hauptes, Selbstverwaltung untereigenen Magistraten verbürgt. DiePrivilegien der illyrischen Nation"spielten durch das ganze vorige Jahrhundert wiederholt eine hervorragendeRolle, nnd wenn auch zu Anfang der neunziger Jahre die abgesonderteillyrischc Hoftanzlei" in. Wien, deren sie sich zur obersten Leitung ihrerAngelegenheiten eine Zcitlang erfreuten, wieder aufgelöst und mit derungarischen vereinigt wurde, so erstarb damit die Erinnerung an ihrevorlängst erworbenen nnd besiegelten Vorrechte so wenig, daß sic vielmehrgerade jetzt, wo sich der übcrmüthigc Magyarismus darüber hinauszu-setzcn anschickte, ans der Anerkennung derselben stärker als je bestanden.

In ähnlicher Weise verhielt cs sich mit den Sachsen in Siebenbürgen.Seit der unter Johann Zäpolya 1437 gegründeten Union der drei födc-rirtcn Nationen genossen die schon unter König Geisa II. 1142 in'sLand gerufenen und durch spätere Nachschübe verstärkten Deutschen eineverfassungsmäßig gesicherte Stellung mit eigener Verwaltung durch dies. g. sächsische Universität (Versammlung der Bezirks-Abgeordneten) untereinem frei gewählten Nations-Grafen. Hatten die sicbcnbürgischcn Sachsenvon jeher mit eifersüchtiger Wachsamkeit ihre Privilegien zu vcrthcidigenverstanden, so war nichts geeigneter ihr reges Stammcsgefühl zu ent-schiedenem Widerstande zu reizen, als -die Forderungen des Magyarcn-thums in der Sprachcnfragc. Seit Gedenken gab cs im Sachsenlandekeine so volksthümliche Opposition. Die Angriffe ans ihr ererbtesDeutschthum erregten einen wahren Sturm unter den Alten und Jün-