1 16 II. 1. Das Josephinischc Gmlininsirmigs-Spstein u. dessen Jiiconsequeiizcn.
sondert von einander gehalten nnd regiert wurden. Noch über Kaiser-Karl VI. hinaus hatten Böhmen und Tyrol, Mailand nnd Schlesien,Ungarn und Siebenbürgen nicht bloß ihre eigenen Landtage, ihre eigenenlaudcSfürstlichen Behörden, ihre eigenen mitunter sehr abweichendenVerfassungen: auch in Wien, im politischen Mittelpunkte der damaligen„k. k. Crbstaatcn", gab es für die oberste Leitung eine „böhcimischc",eine nieder- und eine inner-österreichische „geheime Hof-Canzlch", einen„hungarischcn" nnd einen sicbenbürgischen „Hof-Rath und Canzlch"; cögab „irr oarnoraiiutiois" eine „Haupt-Commission der Hungarischcn nndandern dahin confinirendcn Landen", eine solche „derer dreh BöhcimischenLanden", eine dritte „der österreichischen Landen"; es gab einen „HöchstenSpanischen Rath" mit Abtheilungen für Mailand, für Flandern re.Unter der Negierung der großen Kaiserin bestanden als abgesonderteoberste Behörden: die böhmische nnd österreichische „Hof-Canzlch", dcr„Hnngarische Hof-Rath und Canzlch", ebenso der siebcnbttrgische, die„Deputation in Ill^riois", das niederländische und das italienische„Departement", die „Obristc Jnstizstclle in Ilolnnniois" re., vorüber-gehend auch die galizische Hofkanzlci. Lebten in den einzelnen Ländernselbst wieder Stämme von verschiedener Nationalität, so war bei ihnen,wie bei den Slovenen in Inneröstcrrcich, das Nntional-Bewnßtsein nochnicht erwacht oder, wie bei den Cechoslaven, durch vorangegangcne trau-rige Ereignisse darnicdcrgehalten, oder es waren, wie in Ungarn nndGalizien, Reibungen und Mißverständnisse im öffentlichen Nerkchr dadurchfern gehalten, daß das Latein als allgemeine Gerichts-, Vcrhandluugö-nnd Bcrwaltnngs-, ja selbst als Umgangssprache der gebildeteren Ständein Übung war, ans deren neutralem Gebiete der Magharc, Pole undDeutsche, der Slovakc und Rnthene, der „Raitzc" nnd „Walachc" desWiderstreites ihrer verschiedenen Muttersprachen gar nicht innc wurden.
Dieser Zustand des Friedens oder, richtiger gesprochen, der Hint-anhaltung des Krieges mußte mit dem Zeitpunkt ein Ende nehmen, wodie österreichischen Staatsmänner das Ziel anstrebtcn, die Bande, durchwelche die einzelnen Bestandthcile der Monarchie znsammengchalten wurden,fester anzuzichen und der obersten Verwaltung statt des bisherigen föde-rativen Charakters einen mehr ecutralisircndcn zu geben. Im StaalL-rathc Maria Thcresicns wurde zwar vorderhand nur von der „Einför-migkeit der allgemeinen Denkungsart" gesprochen, von der „unvermerktenharmonischen politischen Übereinstimmung unter den an Sitten, Gebräuchen,