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I. 9. November-Katastrophe in Berlin.
rathungen aus. Eben so ging ein Antrag oon Waldeck und Genossendurch: „daß die Versammlung keinen Anlaß habe, ihren Sitz zu ändern;daß sie der Krone nicht das Recht zngestehcn könne, sie wider ihrenWillen zn vertagen, zu verlegen oder anfzulösen; daß die Beamten, dieder Krone zu diesem Schritte gcrathen, sich schwerer Pflichtverletzungschuldig gemacht haben"; endlich wurde ausgemacht, die Sitzungen in je-dem Locale, wohin das Präsidium die Einladung ergehen ließe, fortzu-setzen. Bon den gefaßten Beschlüssen glaubte man dein MinisteriumMittheilung machen zu sollen; von Brandenburg kam aber an den „königl.Regicrnngsrath von Unruh" die Erklärung zurück, daß diese Beschlüsse„nicht nur völlig ungesetzlich und nichtig" seien, „sondern daß auch dieAbgeordneten, die daran thcilgcnommcn, sich der Anmassung von Hoheits-rechten und eines Vergehens wider die Verfassung schuldig gemachthaben."
National-Versammlung und Regierung befanden sich jetzt in offenemKampf. Das Bureau-Personale der ersteren erhielt vom Ministeriumdes Innern, das stenographische vom Hofmarschallamtc Befehl, ihreDienste im Schauspielhausc einznstellen; Unruh dagegen befahl ihnen zubleiben und trug der Bürgcrwehr ans, weder Beamte noch Schnell-schreibcr ohne seine ausdrückliche Zustimmung aus dem Gebäude zu lassen.Die Versammlung vertagte sich bis 2 Uhr Nachm., sodann um 3 Uhrauf's neue bis 6 Uhr Abends, endlich um 8 Uhr ein drittcsmal biszum andern Morgen. Die Nacht über schienen sich beide Theile zumKampf zn rüsten. Die Minister warteten im Gebäude des Kricgsmini-stcriums, wie die unfern in Wien am 6. October, den Verlauf derKrisis ab. Der Magistrat, unentschlossen auf welche Seite er sich wendensolle, erklärte sich in Permanenz. Die Bürgerwchr, schon zeitlich früham 9. in den Bezirken durch das Horn alarmirt, hielt den Gcnsdar-mericplatz besetzt. Eine Aufforderung des Ministeriums, den Sitzungs-saal abznsperren und keinem der Abgeordneten Eintritt zn gestatten,lehnte Rimplcr ab, „da die Bürgerwchr gesetzlich die verfassungsmäßigeFreiheit zu schützen habe." Das Militär, mit allem Röthigen versehen,selbst mit Leinwand und Verbandzeug, befand sich außerhalb der Stadt;nur im Zeughaus war ein Bataillon znrückgelassen, mit Mnndvorrathfür acht Tage versorgt. Die Stadt war ruhig.
Am 10. November — dem „Geburtstag der vier deutschen Frei-hcitshelden: Luther, Schiller, Scharnhorst und Robert Blum", wie