Verhaftungen.
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faßt machen und mehr als einem der Festgehaltenett sagte ein bangesGefühl, daß er nach abgeschlossenem Proceß seinen jetzigen Aufent-halt nicht mit der ersehnten Freiheit vertauschen werde. Auch beider Entwaffnung der von auswärts nach Wien gekommenen Zuzügeging es in der Aufregung der ersten Stunden nicht sehr gelinde her;es gab Flüche und Drohungen, es fehlte nicht an Kolbenstoßen, auf-gepflanzten Bajonnetcn, drohenden Gewehrläufen; die Festgehaltenenmachten Bekanntschaft mit manchen unfreiwilligen Aufnahmsräum-lichkeiten und Stegreif-Arresten. Allein zuletzt kamen doch alle inihre Heimath zurück und erhielten zur Bestreitung der Kosten vomWiener Gemeinderath noch eine Wegzehrung-''2). Ueberhaupt mußdie unparteiische Geschichtsschreibung zugeben, daß im'Hinblick auf dieGroße und Dauer des bewältigten Aufstandes, auf die Erbitterungund Hartnäckigkeit des den Truppen entgegengesetzten Widerstandesdas Verfahren der Windischgrätzischen Militär-Gerichte kein über-greifendes war; man brauchte damit nur die Unzahl von Einkerke-rungen, Füselirnngen und Deportationen in Vergleich zu setzen, wo-mit das Haupt der französischen Republik nach den Pariser Junitagenein Exempel statuiren zu dürfen sich berechtigt glaubte.
Im Laufe des l. November erschien die Kundmachung des Für-sten Windischgrätz über die nächstzeitige Behandlung der erobertenStadt. Gleich der Eingang klang wenig erfreulich. Nachdem näm-lich die bereits eingegangene Unterwerfung „durch den schändlichstenVerrath wieder gebrochen" worden, erklärte der kaiserliche Feldmar-schall seine „Anordnungen" ohne Rücksicht auf die am 30. znstande-gekommene Uebereinknnft zu treffen. Zuvörderst wurde die StadtWien mit allen Vorstädten und mit ihrer Umgebung im Umkreisevon zwei Meilen in Belagerungszustand erklärt. Die Natioualgardeund die akademische Legion wurden aufgelöst, erstere mit Vorbehaltihrer Reorganisirung. Allgemeine Entwaffnung wurde angeordnet'"");ausgenommen davon waren die städtische Sicherheitswache, die Militär-Polizei-Manuschaft, dann die „zur Tragung von Seitengewehren zurUniform" berechtigten Beamten. Alle Clubs und politischen Vereinewurden geschlossen, alle Versammlungen auf öffentlichen Plätzen ver-boten; Kaffee- und Wirthshüuser waren in der Stadt um eilf UhrAbends, außerhalb derselben mit dem Schlage zehn zu schließen. Die