III
möglich einen fremden Gesandten oder Agenten am eigenen Hofe zuempfangen, sowie der eigenen Macht durch die Haltung einer Armeesichtbaren Ausdruck zu geben. Diese zahlreichen kleinen, oft winzigenTruppenkorps erzeugten bei einem Teil der Fürsten einen zwarschimpflichen, aber einträglichen Soldatenhandel, anderen dientensie zur Unterhaltung und Spielerei. Die Reichsarmee, die ausKontingenten dieser Truppen bunt zusammengewürfelt war und erstbei dem Ausbruche eines Krieges anfgeboten wurde, war sodeorganisiert, so schlecht discipliniert, bewaffnet und geübt, daß sie,zum Spotte des In- und Auslandes, zur „elenden Reichshülfe"geworden war.
Das deutsche Volk sah den allmählichen Zerfall des Reichesmit stumpfsinniger Gleichgiltigkeit. Der dreißigjährige Krieg hattees verarmt, seinen freien und schaffensfreudigen Sinn, wenn auchnicht ganz gebrochen, doch gelähmt. Ihm war jede Einflußnahmeauf die politische Gestaltung des Reiches entzogen, es war wederauf dem Reichstage noch ans den Kreistagen vertreten; Landtage,die nicht Vertretungen des Volkes, sondern der bevorrechtetenStände waren, bestanden in einzelnen Territorien überhaupt niemals,in andern (z. B. in der Kurpfalz) wurden sie seit dem dreißig-jährigen Kriege nicht mehr berufen, oder sie waren, wie in Kur-bahern, zu einem einflußlosen Ausschüsse zusammengeschrumpft.Ungehindert vom Reiche und von Landtagen, klagt Pütter, derbedeutendste Staatsrechtslehrer des 18. Jahrhunderts, schaltetenviele Landesherren mit ihren Bauern und Unterthanen so, wie einGutsherr mit seinem Gute und den dazu gehörigen Leibeigenen.Die bedrängten Unterthanen unterließen es, beim Reiche Recht undAbhilfe zu suchen, da, wie Freiherr von Moser sagt, die Medizinoft schlimmere Folgen hatte, als die Krankheit selber.
Die von kirchlicher und staatlicher Censur bedrängte, imAllgemeinen auf sehr niedriger Stufe stehende politische Presse jenerZeit, vermochte eine öffentliche Meinung weder zu bilden, noch siezu leiten, zumal sie bei der mangelnden Schulbildung der unterenVolksklassen nicht in diese eindringen konnte.
Das Volk im Allgemeinen war aber nicht bloß ausgeschlossenvon jedem Einfluß auf die innere Entwicklung des Reiches; dieVerdrängung der alten germanischen Rechtsordnung durch das ihmdurch die fremde Sprache unzugängliche, durch seine Verschleppungen,