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könne. Elfteres anlangend, genügt es wohl zu fragen, ob denn hoff-nungsloses Elend sich als gar so vorzügliches Beförderungsmittel wirt-schaftlicher Voraussicht erwiesen habe, daß dessen Ersatz durch eine diesesStachels allerdings beraubte, im übrigen aber vollkommen durchgeführteSelbstverantwortlichkeit sich als gefährlich erweisen könnte. Und wasdas zweite Bedenken betrifft, so hätte dieses nur dann Berechtigung,wenn in der bisherigen Ordnung die Arbeitenden Eigentümer derProduktionsmittel gewesen wären. Sondereigentuni an diesen wirdihnen zwar auch die neue Ordnung nicht einräumen, dafür aber denungeschmälerten Fruchtgenuß derselben, und wessen Begeisterung fürdas Bestehende nicht so weit geht, daß er den Stock des Herrn fürein wirksameres Beförderungsmittel auch der liebevollen Vorsorgehält, als den Nutzen der Arbeitenden, der mag beruhigt darübersein, daß es auch in dieser Beziehung nicht schlimmer, sondern nurbesser werden kann.
Charles Prud (Rechte). Es ist mir unbegreiflich, wie dergeehrte Vorredner bestreiten kann, daß in der bisherigen OrdnungEigennutz es ist, was die Massen zur Arbeit nötigt. Wer wollte leugnen,daß sie einen Teil des Nutzens ihrer Arbeit abgeben müssen; aber einanderer Teil verbleibt doch jedenfalls auch ihnen, sie arbeiten daher,zwar nicht ausschließlich, wohl aber mit zu ihrem eigenen Nutzen. Undjedenfalls müssen sie arbeiten, wollen sie dem Hunger entgehen, undman sollte meinen, daß dieser Sporn der wirksamste von allen ist.Soviel über die Leugnung des Eigennutzes als Triebfeder der soge-nannten ausgebeuteten Arbeit. Und was den Ausfall gegen denEigentumsbegriff von uns Verteidigern — nicht etwa der bestehendenÜbelstände, aber doch einer besonnenen, maßhaltenden Reform derselben— anlangt, so möchte ich mir in aller Bescheidenheit die Bemerkungerlauben, daß unser Rechtsgefühl sich dabei beruhigte, daß den Arbeiten-den Niemand zwang, mit dem Arbeitgeber zu teilen. Er schloß alsfreier Manu einen Vertrag mit demselben . . (allgemeine Heiterkeit).Lachen Sie immerhin, es ist doch so. In politisch freien Ländernhindert den Arbeiter nichts, ungeteilt für eigene Rechnung zu arbeiten;den Anteil, den er dem Unternehmer abtritt, Raub zu nennen, ist daherjedenfalls ungerecht.
Bela Szskely (Centrum). Mir will scheinen, daß es ein müßigerStreit um Worte ist, den mein Vorredner zu entfesseln sich anschickt.Er nennt den Arbeitslohn einen Teil des Nutzens der Produktion —mag sein, daß hie und da die Arbeiter wirklich einen Teil des Nutzens alsLohn oder als Zugabe zu diesem empfangen; allgemeine Gepflogenheitwar dies jedoch bei uns in der bürgerlichen Welt mit Nichten, vielmehrzahlten wir den Arbeitern, ohne Rüchsicht auf den Nutzen ihrerArbeit, eine zur Fristung ihres Lebens dienende Summe; Nutzen —