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— von geringfügigen Ausnahmen abgesehen — nur Menschen, welcheohne eigenen Nutzen arbeiten und Menschen, welche ohne eigeneArbeit Nutzen von der Arbeit haben; Arbeit zu eigenem Nutzenkommt in ihr höchstens nebensächlich vor. Mit welchem Scheine vonRecht darf sich also die Ausbeutung damit brüsten, den Eigennutzals Triebfeder der Arbeit zu gebrauchen? Fremdnntzen ist derrichtige Name des bei ihr ins Spiel kommenden Arbeitmotivs, unddaß dieser Fremdnutzen sich wirksamer erweisen sollte, als der Eigen-nutz, den die wirtschaftliche Gerechtigkeit erst als Neuerung in diemoderne Welt einführen muß, wäre denn doch einigermaßen schwer zubeweisen.
Nicht viel anders verhält es sich mit dem Eigentums. Welchgrenzenlose Voreingenommenheit gehört dazu, einem Systeme, welchesneunundneunzig Hundertteile der Menschheit des Eigentums beraubt,ihnen außer der Luft, die sie atmen, nichts läßt, was sie ihr eigennennen dürften, nachzurühmen, daß es das Eigentum als Beförderungs-mittel menschlicher Betriebsamkeit gebrauche, und dies einem anderenSysteme gegenüber, welches alle Menschen ohne Ausnahme zu Eigen-tümern, und zwar zu unverkürzten unbedingten Eigentümern all dessenmacht, was sie nur immer Hervorbringen mögen! Oder soll vielleichtder Vorzug des ausbeuterischen „Eigentums" darin liegen, daß es sichauf Dinge erstreckt, die der Eigentümer nicht hervorgebracht hat?Keine Frage, die Anhänger des Alten haben schlechthin keine klare Vor-stellung über den Begriff des Mein und Dein. Was gehört denneigentlich mir? „Alles, was Du Jrgendwem wegnimmst", wäre —wenn sie aufrichtig sein wollten — ihre einzige Antwort. Weil dieseAneignung fremden Eigentums im Laufe der Jahrtausende in gewissefeste, durch grausame Notwendigkeit geheiligte Formen gebracht wordenist, kam ihnen der unlöslich mit dem Wesen der Sache verknüpfte,natürliche Begriff des Eigentums gänzlich abhanden. Es geht über ihrVorstellungsvermögen, daß die Gewalt zwar in Besitz und Genuß er-halten kann, wen ihr beliebt, daß aber der freie ungehinderte Gebrauchder eigenen Kräfte Jedermanns ureigenstes Eigentum ist, und daßfolglich jede staatliche oder gesellschaftliche Ordnung, welche sich überdieses Urrecht jedes Menschen hinwegsetzt, nicht das Eigentum, sondern
— den Raub zur Grundlage hat. Dieser Raub mag immerhin not-wendig, ja nützlich sein — wir haben gesehen, daß er es Jahrtausendehindurch thatsächlich gewesen — „Eigentum" wird er darum dochniemals, und wer ihn dafür hält, der hat eben vergessen, was Eigen-tum ist.
Es erscheint mir nach den. Gesagten kaum noch nötig, viel Worteüber jenes Bedenken zu verlieren, daß mangels vollkommenen EigentumsLeichtsinn oder liebloses Verfahren mit den Produktionsmitteln einreißen