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Freiland : ein soziales Zukunftsbild
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Europa zurückkehren zu müssen, und es wäre ihm eine große Freude,uns bis dahin schon vereint zu wissen. So wurde nun festgestellt, daßunsere Vermählung nach Ablauf von 14 Tagen, d. i. am 3. September,stattfinden solle.

Ungama, den 24. August.

„Zwischen Lipp' und Bechers Rand."

Als ich vor vier Tagen meinen Brief geschlossen hatte und zumZwecke eines Nachtrags, den Bertha hinzufügen wollte (sie erklärte sichverpflichtet, „meinem besten Freunde" einige Worte der Entschuldigungob des Raubes zu sagen, den sie an ihm begangen), einstweilen nochzurückbehielt — da ahnte ich nicht, daß gewaltige Ereignisse sich zwischenmich und die sofortige Erfüllung meiner glühenden Wünsche drängenkönnten. Der Krieg, dem wir entgegengehen, läßt zwar mein neuesVaterland merkwürdig ruhig, und befände ich mich nicht in Un-gama, so würde nichts verraten, daß es den Kampf mit einem Gegnergilt, der mehreren der mächtigsten kriegsgeübten Staaten Europas wie-derholt schon schwere Sorge bereitet; aber ich bin noch nicht lange genugFreiländer, um die bittere Schmach und das schwere Unglück, von welchenmein Geburtsland neuerlich betroffen wurde, nicht schmerzlich zu empfin-den, und für alle Fälle — in meiner Eigenschaft sowohl als ehemaligerItaliener, wie als gegenwärtiger Freiländer — halte ich es für meinePflicht, den Kampf persönlich mitzumachen; bis dieser beendet ist, kannich au Hochzeit und Ehe natürlich nicht denken. Einstweilen hat michdas Würfelspiel des Krieges von Edenthal weg, hierher, an die Küstedes indischen Oceaus verschlagen. Doch laß mich ordnungsgemäß derReihe nach berichten.

Zunächst also wisse, daß — es ist dies ja jetzt kein „diplomatischesGeheimnis" mehr — meines Vaters und seiner englischen wie franzö-sischen Kollegen Bemühungen, für 300000 bis 350000 Mann auglo-franco-italischer Truppen Durchzug durch Freiland zu erlangen, vonvollständigstem Mißerfolge begleitet waren. Freiland lebe mit Abys-sinien in Frieden, so erklärte die Edenthaler Centralverwaltung, und habevorerst kein Recht, sich in dessen Händel mit den Westmächten zu mischen.Anders stünden allerdings die Sachen, wenn letztere sich entschließenwollten, auf ihren afrikanischen Territorien freiländisches Recht einzuführen,in welchem Falle diese als freiländisches Gebiet angesehen und als solchesdann selbstverständlich von Freiland geschützt werden müßten. Aberdann wäre die geforderte Militärkonvention erst recht überflüssig, dennin diesem Falle würde Freiland jeden Angriff auf seine Verbündetenals oasns Kolli für sich selber auffassen und Abyssiuieu aus eigenenKräften zur Ruhe bringen. Darüber nun flössen die Verhandlungenseit Wochen resultatlos hin und wieder. Sichtlich nahmen die Kabinette