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Einrichtung zu ersetzende oder zu kontrollierende Meinung jener Körper-schaften, von denen meine Wahl abhängt; mit welchem Gehalte jedochmein Amt bedacht werden muß, damit geeignete, oder sagen wir alsgeeignet geltende Männer für dasselbe sich finden, das regelt sich genaunach den nämlichen automatischen Gesetzen, wie der Arbeitsertrag einesWebers oder Landbauers. Und zwar gilt dies vom Gehalte des jüngstenPostbeamten angefangen bis hinauf zu uns Chefs der freiländischenVerwaltungszweige. Die Ernennungen hängen überall vom freien Er-messen der Vorgesetzten oder der Wahlkollegien ab; aber diese Vor-gesetzten und Wahlkollegien müssen die Gehalte so bestimmen, daß jeder-zeit eine genügende Anzahl geeignet befundener Bewerber vorhanden sei.Natürlich kann es dabei ans ein Pfund mehr oder weniger im Jahrenicht ankommen; es gilt als Grundsatz, daß die Gehalte stets so bemessensein müssen, daß eher ein kleiner Überfluß als ein Mangel an Be-werbern sich eiustelle; aber wenn der Überfluß ein gewisses Maß über-steigt, so ermäßigt man eben die Gehalte, während bei drohendemMangel an Bewerbern mit Gehaltserhöhungen vorgegangen würde. Alsselbstverständlich will ich hier bloß einschalten, daß unter abgewiesenenBewerbern in Freiland nicht brotlose Aspiranten zu verstehen sind; Er-nennung oder Ablehnung sind niemals Existenz-, sondern bloß Nei-gungs-, allenfalls auch Eitelkeitsfragen. Ebenso verläßt man ein Amt,wenn anderwärts lohnendere oder angenehmere Beschäftigung winkt.Die Staatsämter werden auch nicht in jedem Dienstzweige gleich hochbezahlt; besonders anstrengende, oder besondere Kenntnisse verlangendeArbeit setzt auch hier höheren Ertrag voraus, gerade wie bei denunterschiedlichen Gewerben. Und während der Arbeitsertrag gewöhn-licher Handarbeit das Richtmaß der niederen Beamtengehalte ist, wirkendie Honorare der unterschiedlichen Gesellschaftsleiter bestimmend auf dieGehalte der oberen öffentlichen Stellen zurück. Dabei hat sich die auchbei Ihnen gemachte Erfahrung wiederholt, daß der Reiz mit öffent-licher Thätigkeit verbundener Stellungen die Gehalte von Verwaltungs-beamten, Professoren u. dergl. nicht unerheblich unter die Höhe jenerBezüge hinabdrückt, welche in den leitenden Stellen der Associationenzu erlangen sind. Im allgemeinen macht sich mit steigender Intelligenzein verhältnismäßiges — beileibe kein absolutes — Sinken derobersten Gehalte überall geltend. Aber während die Direktoren einzelnergroßer Gesellschaften noch immer bis zu 5000 Stundenwerte im Jahrebeziehen, erhalten die obersten Chefs der freiländischen Centralverwal-tung derzeit nur mehr 3600, und auch das nur, weil die Parlamenteder von uns unablässig beantragten Ermäßigung der oberen Gehalteebenso unablässig zähen Widerstand entgegensetzen und sich nur zögerndund widerwillig dazu verstehen. Um gerecht zu sein, muß manübrigens hinzufügen, daß sich bei den Gesellschaften das nämliche Spiel