195
können dagegen protestieren, daß die Beine und Ellbogen meines Sitz-partners ihnen zu nahe kommen und daß der nur für eine bestimmtePersonenzahl berechnete Luftraum des Wagens durch meine Eigenmachtzahlreicheren Lungen zugeteilt werde. Ebenso brauchen es sich meineHausnachbarn nicht gefallen zu lassen, daß ihnen meine Mauern undDachfirste zu nahe an den Leib rücken und daß ich eigenmächtig denLuftraum einer Stadt dichter fülle, als dem allgemeinen Übereinkommenentspricht.
„Nun habe ich aber in Ausübung meines mir auf eine bestimmteBodenparzelle eingeräumten Nutzungsrechtes diese Parzelle untrennbarmit einem Dinge verbunden, auf welches mir nicht bloß Nutzungs-,sondern Eigentumsrecht zusteht, dem Hause nämlich. Daraus ziehen wirdie Schlußfolgerung, daß mein Nutzungsrecht auf denjenigen übergeht,dem ich — sei es entgeltlich oder unentgeltlich — das Eigentumsrecht anmeinem Hause überlasse. Ich kann daher mein Haus verkaufen, ver-erben, verschenken, ohne daß ich daran durch den Umstand gehindertwürde, daß mir am Baugrunde des Hauses kein Eigentum zusteht.Daß durch Wertsteigerung des Baugrundes einzelner besonders günstiggelegener Häuser tiefeingreifende Vermögensverschiebungen entstehenkönnten, ist nicht im entferntesten zu besorgen, da das Eigentum amHausgrunde — wie gesagt — au die Bedingung geknüpft ist, daß dasHaus dem Eigentümer, und nur diesem allein, zur Wohnstätte diene."
13 *