auf diese allein angewiesen, wären wir arme, in tiefstem, tierischemElend vegetierende Wilde; die reiche Hinterlassenschaft unserer Vorfahrenseit unvordenklicher Zeit ist es, von welcher wir zehren, der wir neun-uudneunzig Hundertteile all nuferer Genüsse verdanken. Ist dem aberso — und kein Zurechnungsfähiger hat dies jemals in Abrede gestellt— dann haben all unsere Geschwister Anrecht auf Mitgenuß der Erb-schaft. Daß diese Erbschaft ohne unsere, der Starken, Arbeitunfruchtbar wäre, ist allerdings richtig, und unbillig, ja thöricht undundurchführbar wäre daher das Verlangen der schwächeren Geschwisternach gleicher Teilung. Aber geschwisterlichen, nicht auf das bloße Er-barmen, sondern auf Anerkennung ihres Erbrechts gestützten Anteil desdem gemeinsamen Erbgute — und es sei immerhin bloß durch unsereArbeit — abgewonnenen reichen Ertrages können sie fordern; sie stehenuns nicht als bettelnde Fremdlinge, sondern als erbberechtige Familien-genossen gegenüber. Und unser, der stärkeren Geschwister eigenes wohl-verstandenes Interesse verlangt die rückhaltlose Anerkennung dieses gutenRechtes jedes Angehörigen der menschlichen Familie. Denn unser eigenesGlück kann nicht gedeihen, wenn wir Geschöpfe, die Unseresgleichen sind,entwürdigen, zu Not und Schmach verurteilen. Gesunder Egoismus ver-bietet uns, dem Elend und seinen Kindern, den Lastern, irgend einenSchlupfwinkel inmitten von Unseresgleichen offen zu halten. Frei und„edelgeboren", ein König und Herr dieses Planeten muß jeder sein,dessen Mutter ein menschliches Weib gewesen, sonst wird seine Not zueinem fressenden Geschwüre, welches um sich greifend den stolzen Bauauch unserer, der Starken, Herrlichkeit vergiftet.
So viel über das Versorgungsrecht im allgemeinen. Was aber ins-besondere das den Frauen zugesprochene anlangt, so war bei diesem diefernere Erwägung maßgebend, daß das Weib seiner physischen undpsychischen Beschaffenheit nach nicht zu produktiver Thätigkeit, sonderneinerseits zu Fortpflanzung, anderseits zu Verschönerung und Veredelungdes menschlichen Daseins bestimmt ist. So lange wir alle, oder dochdie ungeheure Mehrheit von uns allen, in unablässigem, jammervollemKampfe mit des Lebens gemeinster, tierischer Notdurft uns quälten,konnte von Rücksicht auf die Schwäche und auf den Adel des Weibeskeine Rede sein; die Schwäche konnte — gleich der jedes anderenSchwachen — nicht der Rechtstitel auf Schonung, sondern mußte zueinem Anreize der Unterjochung werden; der Adel des Weibes wargeschändet — abermals gleich jedem rein menschlichen, wirklichenAdel. Eine Sklavin und ein käufliches Werkzeug der Lüste war dasWeib ungezählte Jahrtausende hindurch — und die vielgerühmte Civili-sation der letzten Jahrhunderte hatte daran dem Wesen nach nichtsgeändert. Auch unter den sogenannten Kulturnationen der Gegenwartblieb das Weib rechtslos, und was schrecklicher ist, es blieb, um sein