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Freiland : ein soziales Zukunftsbild
Entstehung
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11. Kapitel.

Die Haager Versammlung der „Internationalen freien Gesellschaft"hatte, wie man sich erinnern wird, dem Ausschüsse Generalvollmachtfür die Dauer von zwei Jahren erteilt. Am 20. Oktober lief dieseFrist zu Ende, und bis dahin mußte sich die Gesellschaft eine neue,eudgiltige Verfassung geben, eine frei durch das Volk von Freiland ge-wählte Behörde die bisherigen Vollmachten des Ausschusses übernehmen.Dieser berief daher schon für den 15. September eine konstituierendeVersammlung, und zwar, da die Zahl der Bewohner Freilands zugroß war, als daß sie allesamt zur Beratung hätten vereinigtwerden können, indem er das Land in 500, der Einwohnerzahl nachgleiche Sektionen teilte und jede Sektion zur Wahl eines Abgeordnetenaufforderte. Diese derart zustande gekommene Repräsentantenversamm-lung erklärte er sofort zur vorläufigen Trägerin der obersten souveränenGewalt und forderte sie auf, das Weitere zu verfügen, es ihr anheimstellend, ob sie ihn bis zu Ausarbeitung der Verfassung noch vorläufigin Funktion belassen, oder irgend eine neue, sofort zu schaffende Be-hörde mit der Geschäftsführung von Freiland betrauen wolle. DieVersammlung entschied sich nach kurzer Debatte einstimmig für dasElftere und beauftragte den Ausschuß, einen Verfassungsentwurf vor-zulegen. Da ein solcher für alle Fälle bereits fertig ausgearbeitetwar, so konnte dieser Forderung sofort willfahrt werden. Or. Strahllegte den Verfaffungsentwurf namens des Ausschusses „auf den Tischdes Hauses", dieses beschloß dessen Drucklegung und trat schon nachdrei Tagen in die Beratung der neuen Verfassung. Auch diese Be-ratung war, angesichts der großen Einfachheit der vorgeschlagenenGrundgesetze und Ausführungsbestimmungen nicht sehr langatniig undschon am 2. Oktober konnten diese, einhellig genehmigt, als solche ver-kündet und in ihrem Geiste die neue Verwaltung in Kraft gesetzt werden.