Druckschrift 
Freiland : ein soziales Zukunftsbild
Entstehung
Seite
85
Einzelbild herunterladen
 

85

anderseits aber auch sie genügend überwachten, nm jederzeit das Heftihres Unternehmens in eigenen Händen zu behalten. Dabei konntenohne Zweifel sehr ernste Fehler begangen werden; man konnte sich inder Organisation der leitenden sowohl als der überwachendenGewalten, im Ausmaße der erteilten Vollmachten arg vergreifen; abergerade die einmal bereits erwähnte schrankenlose Öffentlichkeit allerArbeitsvorgänge, die von Gesamtheitswegen auch aus anderen Grün-den gefordert werden mußte, erleichterte den Arbeiterschaften ihr Werkwesentlich, und da alle Genossen einer jeden Produktiv-Assvciation imentscheidenden Punkte genau die gleichen Interessen hatten, und ihregesammelte Aufmerksamkeit jederzeit auf diese Interessen gerichtet war,so lernten sie wunderbar rasch die gemachten Fehler verbessern, so daßschon nach wenigen Monaten der neue Apparat leidlich arbeiteteund in merkwürdig kurzer Zeit einen hohen Grad von Vollkommenheiterreichte. Fleiß und Emsigkeit aller Genossen aber ließen von An-beginn nichts zu wünschen übrig, was angesichts der vollkommen ent-fesselten Eigeninteressen, sowie der unablässigen gegenseitigen Anfenerungund Überwachung Gleichberechtigter und Gleichinteressierter eigentlichselbstverständlich ist.

Der Ausschuß arbeitete daher zum Gebrauche der Associationenzwar ein sogenanntes „Musterstatut" aus, jedoch keineswegs in derMeinung, daß dasselbe sich wirklich mustergiltig erweisen werde oderauch nur könne, sondern bloß um einen Anfang zu machen, den Ge-nossenschaften gleichsam ein Formular zu bieten, das sie als Gerippeihrer eigenen, durch Erfahrung allmählich entstehenden Organisativns-entwürfe gebrauchen könnten. Tatsächlich war dieses „Musterstatut",anfangs von allen Genossenschaften beinahe unverändert angenommen,nach kaum einem Jahre überall so gründlich geändert und ergänzt, daßvon seinen ursprünglichen Bestimmungen meist nur die leitendenPrinzipien übrig blieben. Diese aber waren die folgenden:

1. Der Beitritt in jede Association steht Jedermann frei, gleichvielob er zugleich Mitglied anderer Associationen ist, oder nicht; auch kannJedermann jede Association jederzeit verlassen. Über die Verwendungder Associationsgenossen entscheidet die Direktion.

2. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen, seiner Arbeitsleistungentsprechenden Anteil am Reinerträge der Association.

3. Die Arbeitsleistung wird jedem Mitgliede im Verhältnisse dergeleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit der Maßgabe jedoch, daß älterenMitgliedern für jedes Jahr, um welches sie der Gesellschaft länger an-gehören, als die später Beigetretenen, ein Präcipuum eingeräumt ist.Ebenso kann für qualifizierte Arbeit im Wege freier Vereinbarung einPräcipuum bedungen werden.

4. Die Arbeitsleistung der Vorsteher oder Direktoren wird im