Swbenzehntes Kapilel-
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sagen pflegte: ihm gehe bei einer Rede der Stoff nie aus. Hält ernämlich eine Rede aus den Achilleus, so verbindet er damit die Ver-herrlichung des Pcleus, dann die des Aeakos und endlich die desGottes Und ebenso macht er es bei einer Lobrede auf die Tapfer-keit u. s. w., was alles auf dasselbe hinausläuft.
12. Ist nun der Redner in der Lage, daß ihm Beweismittelnicht fehlen, so kann er ebensowohl durch Berufung auf seinen indivi-duellen sittlichen Charakter, als durch Beweise zu wirken suchen. Hastdu dagegen keine beweisenden Schlüsse (Enthymeme) in Bereitschaft,so ist Beschränkung auf das crstcre von Nöthen. Und wenn der Rednerein rechtschaffener Mann ist, so macht es sich weit besser für ihn, wenner persönlich in den Augen seiner Zuhörer als ein anderer Mann er-scheint, als wenn die Schärfe seiner Darstellung ihnen einleuchtet.
13. Unter den Enthymemen selbst sind die widerlegenden wiedermehr des Beifalls sicher, als die beweisenden, weil alles, was eineWiderlegung bewirkt, als syllogistische Operation deutlicher hervor-tritt. Denn entgcgenstehende Meinungen werden durch nebeneinander-stellende Vergleichung der Einsicht näher gebracht. — 14. Es bildetaber die Bestreitung deS Gegners keinen für sich bestehenden, beson-deren Theil der Rede, sondern alles Dahingehörige fällt unter dieKategorie der Beweis- und Ueberzeugungsmittel, deren Aufgabe esist, Entgegenstehendes theils durch einen Einwurf, theils durch einenSchluß zu beseitigen ?). — Allein sowohl in der berathenden, als inder gerichtlichen Rede muß der Redner, wenn er zuerst das Wort hat,seine eignen Beweismittel an erster Stelle Vorbringen, und erst hinter-her denen des Widersachers begegnen, indem er dieselben zu entkräftenund im Voraus lächerlich zu machen sucht. Ist jedoch die Entgegnungweitläustiger Art^), so muß man die gegnerischen Argumente zuerstvornehmen, wie das Kallistratos in der Messenischen Volksversamm-
r> PeleuS war der Vater. Aeakos der Großvater und „der Gott",d. i. Zeus, der Urahnhcrr des Achilleus. Vgl. Müller Leginet. p. IL.
2) Man vgl. oben II, Kap. 25, §. l ff.
0) D. h. kann der Gegner eine große Menge von Punkten gegen unsanführen.
*) S- zu I, Kap. 7, §. IZ. Kap. 14, §. I. Die Rede selbst und ihreBezüge kennen wir nicht.