Siebenzehntes Kapitel.
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7. Ferner mußt du nicht für Alles und Jedes Enthymeme su-chen, sonst wird es dir grade so ergehn, wie es gewissen Jüngern derPhilosophie ergeht, welche Dinge schlußmäßig beweisen, die bekannterund einleuchtender sind, als die Beweisgründe, deren sich jene bedie-nen ') — Ferner, wo du aus den Affekt wirken willst, da gebrauchedu kein Enthymem, denn das letztere verdrängt entweder den Affekt,oder es bleibt (im besten Falle) wirkungslos. Die gleichzeitigen Be-wegungen verdrängen sich unter einander, und vernichten entwedereine die andere gänzlich, oder schwächen eine die Kraft der andern.Aber auch wenn man seiner Rede ethisch charakteristische Färbung ge-ben will, darf man nicht zu gleicher Zeit ein Enthymem anzubringensuchen, denn die Beweisführung hat weder mit unserm sittlichen Cha-rakter, noch mit unfern Grundsätzen etwas zu thun.
9. Sinnsprüche dagegen kann man sowohl bei der Erzählung,als bei der Beweisführung anwenden, denn sie sind charakteristisch fürdie ethische Persönlichkeit des Redenden; z. B.: „Und ich gab es ihm,obschon mir das: trau, schau, wem? sehr wohl vor Augen stand".Ebenso, wenn man affektvoll redet, wie z. B.: „Und meine Handlungs-weise gereut mich nicht, obgleich ich den Schaden davon gehabt habe;denn hat jener den Vortheil davon, so habe ich die Ehre des recht-lichen Mannes!"
10. Staatsredner sein ist schwieriger, als gerichtlicher Rednersein. Das ist ganz natürlich; denn der erstere hat es mit dem Künf-tigen zu thun, der letztere mit dem Vergangenen, und dieß „können
jenen Worte» erwidert, in welche» er (roaw-oet«) das richtige Maß so starkhervorhebt. In den Worten de« MenelavS liegt ei» lobendes Urtheil überdie Rede des Andern, welches nicht darin liegen würde, wenn er statt „soviel"— bloß sagte: „da du solcherlei geredet hast".
t) Quinctilian V, K. 12, §. 8: „Argumentiren, wo die Dinge offen vor-liegen, ist eben so albern, als bei Heller Mittagssonne ein irdisches Licht in'SZimmer bringen".
2) Beide Beispiele sind aus irgend einer un« unbekannten Rede. DerSinnspruch, aus den das zweite anspielt, liegt in den Worten „Bvrtheil" und„Ehre der Rechtlichkeit", und lautete wie der deutsche Spruch:
Magst du de» Bortheil suchen,
Ich halt' cs mit dem Recht!