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Dritte« Buch.
die Berechtigung streiten. Daraus folgt, daß man bei diesem Punktesich verweilen muß, nicht aber bei den andern 0.
3. In den epideiktischen Reden wird eS sich meistens nur umdie rednerische Steigerung der edlen und nützlichen Eigenschaftendessen, wovon die Rede ist, handeln, weil hier die Wahrheit und Wirk-lichkeit der Thatsachen die Voraussetzung bilden muß. Denn nur inwenigen Fällen bringen hier die Redner auch für die letztere die Nach-weise bei, nämlich nur in solchen Fällen, wo dieselben unglaubhaftsind, oder in Fällen, wo das Verdienst derselben einer andern Per-sönlichkeit beigelegt wird.
4. In den Staatsreden dagegen kann der Redner nur entwederbehaupten, daß etwas nicht eintreten wird, oder daß das, was derGegner räth, zwar eintreten wird, aber nicht gerecht, oder nicht nütz-lich, oder nicht von der angegebenen Bedeutung sein wird. Er mußaber zugleich Acht geben, ob sein Gcgenredner sich etwa in Neben-dingen, die über den vorliegenden Fall hinaus liegen, irgend eine Un-wahrheit erlaubt; denn dergleichen erscheint als Wahrzeichen, daß erauch in dem Andern, was er sagt, mit Unwahrheiten umgeht.
d. Für die Staatsreden sind vorzugsweise Beispiele, für diegerichtlichen vorzugsweise Enthymeme brauchbar. Denn die Staats-rede hat es mit dem Künftigen zu thun, und es liegt also in derNatur der Sache, dafür aus dem Geschehenen Beispiele anzuführen.Die gerichtliche Rede dagegen hat es zu thun mit dem, was ist, odernicht ist, und hier gilt es vorzugsweise den Nachweis und das Aus-zeigen, daß etwas nothwendig ist, oder nicht ist; denn das Geschehenehat seine innere Nothwendigkeit. — 6. Der Redner darf aber seineEnthymeme nicht in stetiger Folge Vorbringen, sondern muß sie anverschiedenen Orten einstreuen. Wo nicht, so schwächt dieß die Kraftdes Andern, denn auch das Wieviel hat sein Maß. (Darum läßtHomer den Menelaos zum Pisistratos sagen):
„Lieber, dieweil du geredet, soviel ein verständiger Mann wohl —"
aber nicht solcherlei" ^).
t) Vgl. Buck I, Kap. 10 —12 und Ltk. deleom. V, Kap. 6 <10 kkk.),2) S- Homer Odyss. IV, 204. Aristoteles sagt: ES ist nicht ohne Be-deutung, baß MenelaoS beim Homer auf die kurze Rede deS Pisistratos mit