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Drittes Buch.
sagen: „sein Standbild thut Fürbitte für ihn", indem man sodas Leblose, das Gcdenkzeichcn seiner für die Stadt vollbrachtenThaten als beseelt darstcllt. — Fernere Beispiele sind: „sie, die injeder Weise sich auf Niedrigkeit der Gesinnung verlegen" denn„sich auf etwas verlegen" hat den Begriff des Weiterbringens in sich.Ferner: „den Verstand hat Gott als ein Licht entzündet in derMenschcnsecle" ?), den» Beides dient dazu, etwas klar zu machen. —„Wir beenden ja die Kriege nicht, wir vertagen sie bloß" — dennBeides deutet auf ein Zukünftiges hi», sowohl das Aufschieben, alsein solcher Friedensschluß. Ferner, wenn man sagt: „Friedensvcrträge(die man diktirt) seien ein viel schöneres Tropäon, als alle die imKriege errichteten, denn diese letzteren gelten nur kleinen und einmali-gen, vom Zufall abhängigen Erfolgen, jene aber dem ganzen Kriege" ^).Beide nämlich sind Zeichen; — oder wenn man sagt: „auch ganzeStaaten zahlen durch den Tadel der Menschen ihre harten Korrck-tionsstrafen", — die KorrcktionSstrafc, welche einem bei der Rechen-schaftsablegung zuerkannt wird, ist nämlich ein Schaden, der ihm mitRecht widerfährt.
Somit wäre denn also gezeigt, daß geistreiche Schlagworte ausanalogisch-metaphorischen Ausdrücken und aus solchen, die eine Ver-anschaulichung bewirken, gewonnen werden 6).
Aus Jsokrates' PauegyrikoS §, 151 (Kap. 41, p. 117, Spohn), derdieß von den gesunkenen höheren Standen der Perser aussagt.
2) Aus einem unbekannten Autor.
5) AuS HsokrateS' Pauegnr. §. 171. Kap, 46, p. 130, Spohn. — „Einsolcher Friedensschluß" nämlich wie der, um den es sich bei Jsokr. handelt.
AuS JsokrateS' Panegyr. §. 180, Kap. 48, p. 137, Spohn.
5) D. h. „durch die öffentliche Meinung", die ihe Nichter ist. Von wemdieser Ausspruch ist, weiß ich nicht zu sagen. Die ttebersehung „Korrektions-strafen" (evAr-'-d) fußt auf Platon'S Erklärung des Worts. Protag.p. 326, 6.
6) Die in dem letzten Paragraphen zusammengetragene Masse von Bei-spielen, die meist in ganz aphoristischer Manier an einander gerecht sind, be-zeichnet so recht die nicht für die literarische Veröffentlichung angethane Naturdieser Aristotelischen Schulvorträge, in denen wir, wie ich glaube, die bloßenVorlesungöhefte des Aristoteles aus der Zeit seines ersten lehrenden Auftretens(s. Aristvtelia Tb. I, S. 63—71. II, 285 ff.) in Athen besitzen. Sie ge-hörten ohne Zweifel zu dem handschriftlichen Nachlasse des Philosophen, über