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Zweites Buch.
5. Aus dem Gegentheil wird der Einwurf folgendermaßen her-genommeu. Z. B. wenn das Emylhem nachwics: „der wackere Mannthut allen seinen Freunden Gutes", so kann man dagegen sagen:„aber auch der schlechte Mann thut darum noch nicht allen seinenFreunden Schlimmes". 6. Vom Gegentheile hergenommen wirdder Einwurf so: Wenn das Enthymem nachwies, daß die, welchenwir Uebles gethan, uns immer hassen, so kann man sagen: „aber die,welche» wir Gutes gethan haben, lieben uns keineswegs immer." —7. Die früher gegebenen Entscheidungen find die von berühmten Män-nern gefällten. Z. B. wenn einer das Enthymem vorgebracht hat:„Den Trunkenen muß man verzeihen, denn sie sündigen, ohne es znwissen", so lautet der Einwurf: „Dann wäre also Pittakos nicht zuloben, Venn wenn der so gedacht hätte, so würde er nicht in seinenGesetzen aus Vergehen eines Trunkenen größere Strafen gesetzthaben" ').
Wie wir wissen 2), werden die Enthymeme aus Viererlei gebil-det. Diese vier Stücke sind: das Wahrscheinliche, das Bei-spiel, das Beweiszeichen^) und das Anzeichen; und zwar sinddiejenigen Enthymeme, welche aus dem, was meistentheils so ist oderscheint, gebildet werden, Enthymeme aus demWahrscheinlichen;die durch Induktion aus dem Aehnlichen, und zwar aus einem odermehreren gebildeten Enthymeme, wo man zuerst den allgemeinen Satzhinstellt und dann die einzelnen Fälle zur Deduktion beibringt, findEnthymeme mittelst Beispiel; die aus einem Nothwendigenund Wirklichen abgeleiteten sind Enthymeme mit telst Beweis<-z e i ch e n; und endlich die aus dem Allgemeinen oder aus dem Be-sonder», mag dies nun als vorhanden bejaht oder verneint werden,gebildeten sind Enthymeme aus Anzeichen. Das Wahrschein-liche endlich ist nicht etwas, was immer, sondern was meistentheilsso oder so ist. — 9. Fassen wir dies Alles zusammen^), so ist ein-
>1 Vgl- Duncker, Geschichte des AltcrthumS IV, S. 8> und Arist. Polit.II, Kap. S, § S.
2) Aus dem zweiten Kapitel des erste» Buchs § >4.
S) S. I, 2, § >L und >7.
4) Ich habe den überlangen Aristotelischen Sah, der Verständlichkeit wegen,