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Zweites Buch.
dern auch aus dem, was in der Mehrzahl der Fälle eintrifft, seineSchlüsse ziehen.
6. Zuvörderst ist nun also sestzuhalten, daß man von dem Ge-genstände, über welchen man reden und eine Deduktion, sei es nuneine politische oder sonst irgend eine, machen soll, nothwendig auchentweder eine vollständige oder doch eine theilweise Kenntniß seinesWesens und seiner Beschaffenheit haben muß. Denn wenn du garnichts davon weißt, so hast du offenbar gar nichts, woraus du einenSchluß ableiten kannst. Wie sollen wir zum Beispiel im Standesein, den Athenern darüber einen Rath zu geben, ob sie kriegen odernicht kriegen sollen, wenn wir nicht Kenntniß davon haben: welchesihre Streitmacht ist, ob dieselbe eine Seemacht oder eine Landmachtoder Beides ist, und wie stark sie in diesem Falle ist, ferner welchesIhre Finanzeinkünfte, oder ihre Freunde und Feinde find, und endlichwas für Kriege sie bereits früher geführt haben und mit welchem Er-folge und so weiter und so weiter? Oder wie sollten wir im Standesein, eine Lobrede auf sie zu halten, wenn wir nicht die Seeschlachtvon Salamis oder den Kampf bei Marathon oder ihre Verdienste umdie Herakliden *) oder anderes derartige kennten? Denn jeder, dereine Lobrede hält, hat es mit den wirklichen oder geglaubten Ver-diensten seines Gegenstandes zu thun.
7. Ebenso entnimmt man, wenn man dieselben tadeln wollte,den Stoff aus dem Entgegengesetzten, indem man in's Auge faßt, wassich Tadelnswerthes entweder in der Wirklichkeit oder nach der Mei-nung der Menschen vorfindet, wie z. B. daß sie die Hellenen unter-jocht haben, und daß sie ihre Bundes- und tapfersten Kampfgenossenim Kriege gegen den Perser, die Aegineten und Potidäaten zu
1) Diese Verdienste feiert GuripideS in der Tragödie „die Herakliden",Jsokratc« in seiner „Festrede" und LystaS in seiner „Grabrede". Daß dieseletzteren „Großthaten" der Athener in'S Gebiet der Fabel gehören, deutetAristoteles i» Folgendem leise an.
2) Die Athener.
«1 Die schwere Versündigung Athens gegen Aegina Mt in das Jalne42s. lieber ihr Verfahren gegen Potidüa s. Thucyd. I, 57 ff. Beide«bildet einen der dunkelsten Flecke in Athen« Geschichte.