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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
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183
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Zwanzigstes Kapitel.

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lesen solle? Der Fuchs aber habe es ihm nicht erlaubt, und habe aufseine Frage nach dem Warum? zur Antwort gegeben:Darum nicht,weil diese schon voll von meinem Blute sind und mir nur noch wenigabsaugen; wenn du mir aber diese abnimmst, so werden andere kommen,die hungrig sind, und mir den Rest meines Blutes vollends aussau-gen".Also wird auch Euch", schloß er,dieser da keinen Schadenmehr thun denn er ist bereits reich. Wenn Ihr aber diesen tödtet,so werden Andere kommen, die arm find, und die werden Euer Ge-meindevermögen diebischerweise verzehren."

7. Die Fabeln sind so recht für Volksreden geeignet, und habenLas Gute, daß während es schwer ist paffende Thatsachen zu finden,die wirklich geschehen sind, es ungleich leichter ist, Fabeln zu erfinden.Denn erfinden darf man sie so gut wie Gleichnisse, sobald man nurversteht, das Aehnliche wahrzunehmcn, was um so leichter ist, wennder Redner philosophische Bildung besitzt'). 8. Leichter also ist es,sich mit Fabeln zu helfen, wirksamnützlicher aber bei Berathungen istdie Bekräftigung durch Thatsachen der Wirklichkeit; denn in denmeisten Fällen ist das was kommen soll dem ähnlich was geschehenist 2). 9. Anwenden muß man ferner die Beispiele als Beweiseda wo man keine Enthymeme hat, denn alsdann sind sie es, wo-durch die Ueberzeugung bewirkt wird; hat man solche dagegen, sobrauche man jene als Zeugnisse, indem man sie als nachdrücklichesSchlußwort den Enthymemen nachfügt. Vorangestellt nämlich gebensie den Schein der Induktion, und die Induktion ist für die rednerischeDarstellung, wenige Fälle ausgenommen, nicht geeignet; nachgestelltdagegen sehen sie aus wie Zeugnisse, und ein Zeuge ist immer undallewege geeignet, Glauben zu wecken. Wenn sie daher der Rednervoranschickt, so muß er sie nothwendig in großer Anzahl Vorbringen,während, wenn er sie als Schlußwort nachfügt, schon eins genügt.Denn schon ein Zeuge ist von Nutzen, wenn er glaubhaft ist.

So wäre denn dargethan, wie viel Arten von Beispielen es gibt,und wie und wann man sich ihrer zu bedienen hat.

*) Vgl. unten III, Kap. I I. Der bedingende Zusah scheint polemischgegen JsokrateS.

2) Vgl. unten III, Kap. >7.