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Zweites Buch.
Jugend ist tapfer bis zur Uubezähmbarkeit, das Alter besonnen biszur Feigheit. Allgemein ausgedrückt: alle nützlichen Eigenschaften,welche bei Jugend und Alter getrennt austreten, die besitzt das reifeMannesalter vereinigt, und von allen, worin jene zu viel oder zuwenig haben, davon hat es das richtige und schickliche Maß.
4. Die Blüthe seiner Kraft hat der Mensch leiblich vom dreißig-sten bis zum fünfunddreißigsten Jahre, die geistige um das neunund-vierzigste Jahr.—-So viel über Jugend, Alter und Mannesblütheund ihre geistigen Charakter-Eigenthümlichkeiten.
Fünfzehntes Kapitel.
Jetzt wollen wir von den Gütern, die das Glück verleiht, redenund untersuchen, in wiefern einige derselben auf irgend eine Weisedie Eigenthümlichkeit der Menschen bestimmen.
2. Eigenthümlichkeit des Geburtsadels ist, daß der, welcherihn besitzt, in höherem Maße als andere nach Ehre trachtet. DennJedermann pflegt, wenn er etwas besitzt, nach Vermehrung desselbenzu streben, der Geburtsadel aber ist eine von den Vorfahren überkom-mene Standesehre. Er hat ferner eine Neigung zu verächtlichemHerabsehen, sogar aus solche, welche seinen eigenen Vorfahren (anEhre und Verdiensten) gleichstehen, weil Ehre und Verdienste, wennsie weit zurück liegen, mehr gelten und mehr Anlaß zu ruhmwürdigerUebertreibung geben, als Thaten und Verdienste der Gegenwart >)-
3. Was den Begriff des Wortes „adelig" betrifft, so bezeich-net dasselbe nur die Trefflichkeit des Geschlechts, edel aber ist etwas
Der Aristokrat von altem Adel hat zu asten Zeiten selbst die aus-gezeichnetsten Iiomlnes novl verachtet. Man vgl. auch über den Einfluß derZeitfernc die Bemerkungen des Philosophen im neunten Kapitel dieses Buchs.Der Spott des Aristoteles über diese Seite des Adelstolzes und über den „ver-schönernden Rost der Jahrhunderte" liegt in dem Ausdrucke, daß „altes"Verdienst sich leichter aufschneiderisch preisen läßt, als neues. Uebcrhaupt wirdsich der Adel als Stand durch diese Charakteristik des Stagirite» wenig erbautgefühlt haben. Vgl- JphikrateS' Definition des Adels im 23. Kapitel diesesBuch« § g.