Neuntes Kapitel.
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Erforderniß bei allen, welche den einen oder den andern Affekt hegen,daß sie die Unlust nicht darüber empfinden, weil ihnen aus dem Glückedes Nächsten etwas Widerwärtiges erwachsen wird, sondern lediglichum dieses Nächsten willen. Denn sonst wird ihre Empfindung nichtmehr hier Indignation, dort Neid sein, sondern Furcht, nämlichsobald die Unlust und Aufregung daraus entspringt, daß man ausdem Glücke eines Andern etwas Schlimmes für sich selbst erwartet.
1. Dagegen ist es augenscheinlich, daß von den genannten Affek-ten auch die ihnen entgegengesetzten die Folge sein werden. Denn wersich über Leute betrübt, welche von unverdientem Unglücke heim-gesucht werden, der wird sich auch freuen oder sich doch jedenfallsnicht betrüben über Menschen, welche v er di ent es Unglück erleiden.So z. B. wenn Vatermörder und Blutmenschen ihre Strafe erhalten,wird sich wohl kein ordentlicher Mensch über ihr Schicksal betrüben.Denn es ist sittliche Pflicht, sich über dergleichen zu freuen, grade sowie man sich eben auch über diejenigen freut, denen eS nach Verdienstwohl geht; denn Beides ist gerecht und erfüllt den redlichen Mannmit Freude, weil es ihn nothwendig erwarten läßt, daß, was seinesGleichen geschieht, unter Umständen auch ihm zu Gute komme.5. Und zwar gehen alle diese Empfindungen aus demselben sittlichenCharakter hervor, wie die entgegengesetzten auS dem entgegengesetztenentspringen. Denn der Neidische ist ebenso zugleich auch schadenfroh;wer sich nämlich über etwas betrübt, was einem Andern zu Theilwird und was derselbe besitzt, der muß sich nothwendig über die Ent-ziehung und über die Vernichtung dieses Gutes freuen. Deßhalbfind diese Affekte sammt und sonders geeignet, das Milleid nicht aus-kommen zu lassen (während sie doch aus den angeführten Gründenunter einander verschieden sind), so daß man sie alle insgesammt ohneUnterschied benutzen kann, um den Dingen ihre mitleiderregende Kraftzu nehmen.
6. Sprechen wir also zunächst von der Indignation, undbeantworten wir die Fragen: gegen welche Personen, über welcheDinge und in welcher eigenen Verfassung empfindet man sie? undhandeln wir dann von den übrigen.
7 — 8. Die Sache ist nun eigentlich schon aus dem oben Gt-