Siebentes Kapitel.
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ein und denselben Bedürfnißfällen, und wenn dazu keine Gelegenheitist, in gleich großen oder größeren ').
Nachdem es nun deutlich gemacht ist, wann und wofür und unterwelchen Umständen dankbare Freundlichkeit entsteht, so ist zugleich klar,daß der Redner seine Mittel aus diesen Punkten zu entnehmen hat,indem er nachweist von den Einen, daß sie sich in einem derartigenFelde von Bedürfniß oder schmerzlicher Verfassung befinden und be-funden haben, von den Andern, daß sie in einem derartigen Bedürs-nißfalle Hülse geleistet haben oder noch gegenwärtig leisten. —5. Daraus erhellt aber auch zugleich, auf welche Weise es möglich ist,Andern den Anspruch auf Dankbarkeit zu entziehen und sie als keinesDankes werth darzustellen, indem man nämlich geltend macht, ent-weder, daß der Verpflichtende die Freundlichkeit um seiner selbst willenerweist und erwies (in welchem Falle es, wie wir oben^) sahen, dannkeine Freundlicbkeit mehr war); oder daß sein Thun nur zufällig mitdem Bedürfen des Andern zusammenfiel, oder daß er zu seinem Thungezwungen war, oder endlich, daß er nur wiedergab, nicht gab, gleich-viel, ob er über diese Natur seines Handelns ein Bewußtsein hatteoder nicht; denn in einem, wie im andern Falle leistete und that ereben nur Etwas für Etwas, so daß auch in dem letzteren Falle nichtwohl von Freundlichkeit die Rede sein kann.
6. Ferner muß man den Fall nach allen Kategorien betrachten,denn Freundlichkeit ist nur da vorhanden, wo entweder grade diesesoder grade soviel oder grade ein solcherartiges, oder zu gewisserZeit oder an einem gewissen Orte geleistet worden ist. Als Zeichen,daß freundliche Gesinnung nicht vorhanden ist, gilt: wenn Jemanduns einen geringeren Dienst nicht leistete, oder unfern Feinden ebendieselben oder gleich große oder größere Dienste leistete; denn darausgeht offenbar hervor, daß er uns auch den Dienst, um den es sichhandelt, nicht um unsertwillen leistete. Oder: wenn er uns wissentlichDinge, die keinen Werth haben, gegeben hat, denn kein Mensch gibtzu, daß er Werthloses bedürfe.
Zur Erklärung vergleiche man Ltlilc. nicom. VIII, IZ, § i. ix,
>, § 8 .
2) S. oben § r.
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