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Aristoteles, Redekunst.
jenes anderen willen. Denn wenn geschieht, was er wünscht, freutsich jedermann, ebenso wie jeder sich über das Gegenteil betrübt, sodaß also die Empfindungen der Betrübnis und der Freude einZeichen dessen sind, worauf unser Wünschen und Wollen geht. —
4. Ferner müssen diejenigen Freunde sein, für welche ein und die-selben Dinge erfreulich und unerfreulich sind und die dieselbenFreunde und dieselben Feinde haben. Denn solche Menschen müssennotwendig ein und dasselbewünschen, worausfolgt, daß der, derfüreinen andern dasselbe wünscht, was er eben auch für sich wünscht,diesem anderen als Freund erscheint.
5. Ferner lieben wir die, welche uns selbst oder denen, dieuns teuer sind, Gutes erwiesen haben, sei es, daß die Gutthat einebedeutende war, oder daß sie dieselbe freudig und gern oder ineinem wichtigen Momente und rein um unsererselbst willen geleistethaben oder daß wir bloß glauben, sie hegten den Wunsch undWillen, uns erforderlichen Falles Gutes zu erweisen.
6. Ferner (lieben wir) die Freunde unserer Freunde unddie, welche diejenigen Menschen lieben, welche wir lieben oder dievon denjenigen geliebt werden, welche von uns selbst geliebt werden.
7. Ferner die, welche denselben Menschen feindlich gesinnt sind unddieselben Menschen hassen, die auch wir hassen, und von denselbengehaßt werden, die auch von uns gehaßt sind. Denn alle diesePersonen erscheinen uns im Lichte, als ob für sie dieselben Dingeein Gut seien, die es für uns sind, so daß ihr Wünschen auf das-jenige gerichtet ist, was für uns ein Gut ist, was, wie wir obensahen i, zum Wesen und Begriffe des Freundes gehört.
8. 9. Ferner die, welche hilfsbereit sind in Geldsachen und inpersönlicher Gefahr. Deshalb hält man die Freigebigen und dieTapferen inEhren, sowie dieGcrechten; alssolche^geltendicjcnigcn,welche nicht auf Unkosten andererleben, dahin gehören die, welche vonihrcrArbeit, und namentlich die, welchevomLandbau leben, undvonden anderen hauptsächlich die, welche selbstthätig ein Geschäft betrei-
1. S. oben tz 2 dieses Kapitels.
2. D. h. als Gerechte.