Erstes Buch. Fünfzehntes Kapitel.
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deutenden Persönlichkeiten, welche ein Urteil über irgend einenGegenstand ausgesprochen haben, denn ihre Urteile können sich allediejenigen zu nutze machen, welche es mit einem gleichen Falle zuthun haben. So z. B. führte Eubu'los vor den Gerichtshöfengegen Cha'res den Ausspruch an, dessen sich Pla'ton gegen denArchi'bios bedient hatte: „Überhand genommen hat in der Stadtdas offene Bekennen, daß man schlecht sei."
16. Ferner gehören dazu^ diejenigen, welche bei dem schwe-benden Handel beteiligt sind und Strafe zu befürchten haben, wenndie Richter finden sollten, daß sie die Unwahrheit sagen. Solchesind freilich nur darüber Zeugen, ob etwas geschehen oder nichtgeschehen sei, ob etwas sei oder nicht sei, während ihr Zeugnis mitder Beschaffenheit der Sache, d. h. mit der Frage, ob etwas gerechtoder ungerecht, zuträglich oder unzuträglich sei, nichts zu thun hat. —17. Dagegen sind die der Sache fernstehenden Zeugen gerade fürdiese Fragen die glaubwürdigsten; und wieder die glaubwürdigstenunter diesen sind die alten (vorzeitlichen), denn sie sind unbestechbar.
Gründe, die der andere in bezug auf Zeugenaussagen geltendmachen kann, sind, wenn er keine Zeugen hat: man müsse nachden Momenten der inneren Wahrscheinlichkeit richten, denn diesbesage die Formel „nach bestem Wissen und Gewissen"; ferner:
sprechen«: Gedanke war den Tyrannen aller Zeit geläufig. Man vgl. Here dollI, 55, und daselbst die Ausleger. Auch Philipp III. von Makedonien bekanntesich offen zu diesem Grundsätze, wie Li'viuS berichtet. Vgl. Monnnsen,Römische Geschichte, I, 671. Aristoteles zitiert übrigens denselben Versauch unten II, 21, §. 10.
1. Der Komiker. Das Stück desselben, aus welchem der, wie es scheint,verändert angeführte Vers entnommen ist, kennen wir eben so wenig, wie denArchibios. — Eubulos war ein angesehener Redner, ZeitgeuossedeSDemo'-sthcnes und dessen persönlicher Gegner. Er nahm Bezug auf jenen AusspruchPlatons über die allgemeine Entsittlichung des Bewußtseins im athenischenLeben in einer für uns verlorenen Rede gegen den liederlichen und ge-wissenlosen Feldherrn Cha'res, der zuletzt in der Schlacht von Chärone'adie Athener befehligte. Näheres wissen wir nicht; nur soviel geht ausdieser Stelle hervor, daß er den Chares zu jenen Frechen zählte, für diedas Unrecht und Verbrechen alle Scham verloren hatte und die sich aufdas offene Bckcnnntnis ihrer schechten Grundsätze sogar etwas einbildetcn.
2. Nämlich: zu den zeitgenössischen (neuen) Zeugen.