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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
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Aristoteles, Redekunst.

wo das geschriebene Gesetz seinerSache entgegen ist, derNedncrbasallgemeine Gesetz und die Grundsätze der Billigkeit, als im höherenGrade der Gerechtigkeit entsprechend, in Anwendung bringen unddaß er sagen muß: die Wortenach bestem Wissen und Gewissen"in der Eidesformel des Richters drückten schon selbst aus, daß nichtimmer und lediglich dasgeschriebene Gesetz inAnwendungzu bringensei. 6. Ferner: daß die Billigkeit ewig bleibend sei und sich nie-mals ändere, so wenig wie das allgemeine Gesetz weil es jain der Mcnschennatur begründet sei, während dagegen die ge-schriebenen sich häufig ändern; daher es denn auch in So'phokles'Anti'gone da, wo sie sich verteidigt, daß sie den Bruder zwar gegenKre'ons, aber nicht gegen das ungeschriebene Gesetz begraben habe,heißt

Denn heute nicht und gestern, sondern immerdar

Für diese möcht' ich nimmer keines Menschen halb

7. Ferner kann der Redner geltend machen: das Recht sei etwasWahres und Heilsames, aber nicht identisch mit dem nur so und soerscheinenden, folglich sei auch das geschriebene Gesetz nicht das(ab-solute) Recht, da es nicht leiste, was das (absolute) Gesetz leistenmüsse. Ferner: daß der Richter wie ein Münzwardein dazu da sei,um das falsche Recht von demwahrenzuunterscheiden. 8. Ferner:daß es dem besseren Manne gezieme, vielmehr die ungeschriebenenals die geschriebenen Gesetze zu befolgen und an ihnen festzuhalten. 9. Desgleichen hat derRedner darauf zu sehen, ob etwa das vor-liegende Gesetz mit einem anderen hochgehaltenen Gesetze oder auchmit sich selber in Widerspruch steht, wie es denn z. B. wohl vor-kommt, daß das eineGesetz befiehlt, alle und jede Verträge zu halten,während ein anderes dagegen verbietet, Verträge, welche wider dasGesetz lauten, überhaupt zu schließen.10. Ferner: ob es zwei-deutig ist, so daß man es drehen und wenden kann, je nach der Rich-tung, in welcher es für das von dem Redner verteidigte Recht oderfür seinen Vorteil paßt, und sodann sich desselben bedienen.

1. Sophokles, Antigone, V. 456 ff. Die Dichterwerke sind kurz undwie mit einemvon bis" angeführt und das ganze Zitat vielleichtein späteres Einschiebsel. Bgl. oben Kap. XIII, §. 2.