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Aristoteles, Redekunst.
2. Ferner ist ein größeres Vergehen dasjenige, wofür es keineentsprechende Strafe gibt, sondern jede zu gering ist; desgleichenwas sich nicht gut machen läßt, denn ein solches Vergehen trifftschwer und ist unmöglich zu sühnen. Ferner: das, wofür der lei-dende Teil keinen Nichterspruch erlangen kann, denn ein solchesVergehen ist ein nicht wieder gut zu machendes, weil Richterspruchund Bestrafung allein wieder gut machen können?
3. Ferner: wenn der Gekränkte und Geschädigte sich selbstdarüber ein schweres Leid angethan hat, denn in solchem Falle ver-dient doch der Schädiger mit einer noch größeren Strafe belegt zuwerden. Dahin gehört z. B. der Fall, in welchem So'phokles^ alsRechtsanwalt für Eukte'mon, der sich wegen der ihm angethanenEhrenbeleidigung selbst entleibt hatte, die Behauptung aussprach:er könne auf Zuerkennung keiner geringeren Strafe antragen, alsdie sei, welche der Beleidigte gegen sich selbst erkannt habe.
4. Ferner: was einer allein oder zuerst oder mit wenigenbegangen hat; aber auch öftereWiederholungdesselbenFehlersver-stärkt die Schwere. Ferner: jedes Vergehen, aus dessen Anlaß neueentsprechende Verhütungs- und Strafmaßregeln ausgedacht und fest-gesetzt worden sind, wie z. B. in A'rgos jeder gebüßt wird, umderentwillen eine gesetzliche Verordnung erlassen worden ist, sowiealle diejenigen, um deren willen das (neue) Gefängnis erbaut wurde?
5. Ferner ist ein Vergehen um so schwerer, je bestialischer esist? Ferner: mit je mehr Vorbedacht es ausgeführtist; ferner: jedesVergehen, welches der Art ist, daß, die, welche davon hören, mehrvon schaudernder Furcht für sich, als von Mitleid ergriffen werden?
Was nun die rednerische Darstellung betrifft, so wird durch
1. In den Textworten (xvXaoi;, kam?) scheint ein sprichwörtlichesWortspiel zu liegen.
2. Ein Redner zur Zeit des Peloponnesischen Krieges.
3. Scheint auf ein Tagesereignis zu gehen.
4. D. h. jemehr in demselben die tierische Natur des Menschen hcr-vortritt.
5. Ein Beispiel davon erzählt Ci'cero in den Tuskula'ncn III, 27:die niederträchtige Ermordung des Pompe'juS.