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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
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Aristoteles, Redekunst.

Willen, wenn sie nicht im stunde sind, einen festen Begriff aufzu-stellen, sondern wenn einerseits die Notwendigkeit vorliegt, sich all-gemein auszudrücken, während andererseits die Sache nicht absolut,sondern nur meistenteils so ist; und ebenso überall da, wo es nichtleicht ist, eine festeBestimmung aufzustellen, wegen der Unendlichkeitder Einzelfälle, z. V. bei der Bestimmung derVerwundung", wiegroß und wie beschaffen das Eisen sein müssest denn da würde einersein Leben.lang daran aufzuzählen haben und nicht fertig werden.

14. Ist nun der Gegenstand unbestimmbar und soll doch einegesetzliche Bestimmung darüber gegeben werden, so muß dieselbesich allgemein ausdrücken, wovon denn die Folge ist, daß einer,der auch nur mit einem Ringe am Finger, der also den Schlagverstärkt, die Hand gegen jemand erhebt und ihn schlägt, nach demBuchstaben des Gesetzes schuldig ist und eine widerrechtliche Thatbegeht; in der Wirklichkeit aber begeht er eine solche nicht, undhier tritt der Begriff der Billigkeit ein.

15. 16. Ist nun die von uns gegebene Bestimmung des Be-griffs der Billigkeit richtig, so erhellt zugleich, welche Dinge undPersonen in Einzelfällen billig und unbillig sind. Billig nämlichist alles dasjenige, wobei man Nachsicht und Verzeihung üben muß;billig ist ferner, daß man Fehler und Rechtsverletzungen nicht mitgleichem Maße mißt, und ebensowenig Fehler und Unfälle. Un-fälle sind alle solche Handlungen, deren Resultate unerwartetund nicht aus böser Absicht, Fehler dagegen alle solche, derenResultate zwar nicht unerwartet, aber doch nicht aus Böswillig-keit entspringen; Rechtsverletzungen endlich alle solche, deren Re-sultate ebensowohl erwartete, als aus Böswilligkeit entsprungenesind 2; denn alles, wobei Begierde ins Spiel kommt, hat seineQuelle in der Böswilligkeit.

17. 18. Billig ist es ferner auch, mit menschlichen SchwächenNachsicht zu haben, desgleichen nicht auf dasGesetz, sondern aufdenGesetzgeber, nicht auf den Wortlaut des Gesetzes, sondern auf dieAbsicht des Gesetzgebers, nicht auf die That, sondern auf den Vor-

1. Nämlich: um den Begriff der Verwundung zu konstatieren. Knebel.

2. Vgl. Nikomachische Ethik V, 20, und Biese II, 357.