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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
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Zwölftes Kapirel.

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Zwölftes Kapitel.

Die Motive also, um derentwillen die Menschen unrecht bege-hen, sind die so eben ausgezählten. Jetzt wollen wir sehen, unterwelchen Umständen und Verhältnissen und gegen wen sie es begehen.

2. WaS den ersten Punkt betrifft'), so begehen die MenschenUnrecht in Fällen, wo sie glauben, daß die Sache auszusühren mög-lich, und zwar speziell für sic möglich sei, mögen sie nun glauben,daß ihr Thun verborgen bleiben werde, oder daß sie im Entdeckungs-falle nicht zur Bestrafung gezogen werden, und daß im Falle einerBestrafung die Strafe für sic und für die, deren Schicksal ihnen amHerzen liegt, geringer sein werde, als der Vorthcil. Was nun alsmöglich erscheint, und was als unmöglich, davon wird später dieRede sein2), denn diese Begriffe gehören allen Redegattungen gemein-sam an. Was aber die unrccktthuenden Individuen betrifft, so hal-ten sich diejenigen vorzugsweise in der Lage^) ungestraft Unrecht zubegehen, welche das Vermögen der Rede im hohen Grade besitzen,oder in vielen Prozeßkämpsen erfahren und versucht sind, oder solche,die viele Freunde haben, oder reich sind. 3. Und zwar halten siesich in dieser Lage ganz besonders, wenn sie selbst sich im Besitzeder genannten Mittel befinden; wo nicht, auch dann, wenn sie solcheLeute zu Freunden, Helfern und Theilnchmern haben. Denn dasalles sind Dinge, durch die sic in Stand gesetzt werden, die Sachezu thun, und verborgen zu bleiben und keine Strafe zu leiden.

1. Ferner : wenn man entweder mit denen, gegen die man Un-recht begeht, oder mit den Richtern befreundet ist. Denn Freundefind gegen einander nicht vor Unrecht auf der Hut, und vertragen

5) D. h. unter welchen Umständen man im Leben Unrecht begeht, wovonim Folgenden zwölf Fälle specialisirt werden.

S. unren B. H, Kap. 19.

2) Aristoteles' Text hat auch hier das Wortmöglich" (vermögend övr/«-70L und beibehalten.

Man ergänze: begehen die Menschen Unrecht.