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Srsteö Buch.
sich auch lieber, che sie vor Gericht gehen; die Richter aber begün-stigen die, denen sic befreundet sind, und taffen sic entweder ganz freiausgehen, oder legen ihnen doch nur geringe Strafen auf. — 5. Ge-schützt vor Entdeckung ferner sind einmal solche Individuen, derenPersönlichkeit mit den ihnen zur Last gelegten Vergehen im Wider-spruche steht, wie z. B. ein Schwacher, der gewaltthätige Mißhand-lung eines Andern, oder ein Armer und Häßlicher, der Ehebruch be-gangen hat. Ferner alles, was gar zu offen und vor aller WeltAugen verübt ist, denn dagegen ist man nicht auf der Hut, weil Nie-mand cS für möglich hält. — 6. Ferner : was so furchtbar undüberhaupt von solcher Art ist, daß man denken muß: kein einzigerMensch würde dergleichen zu thun wagen; denn auch gegen solcheDinge ist man nicht aus der Hut. Denn alle Welt sucht sich zwargegen die gewöhnlichen Rechtsverletzungen, ebenso wie gegen die ge-wöhnlichen Krankheiten, zu schützen, aber vor einer Krankheit, dienoch nie irgend ein Mensch gehabt hat, nimmt sich Niemand inAcht. —
7. Ferner: alle solche, die entweder keinen oder vieleFeinde haben. Denn die crsteren rechnen darauf, uncntdeckt zu blei-ben, weil Niemand sich vor ihnen in Acht nimmt, die andern blei-ben vor Entdeckung geschützt, weil man von ihnen nicht glaubt, daßsie sich an Leute wagen werden, die gegen sie aus der Hut sind, undweil sie die Ausrede haben, „sie würden es ja gar nicht gewagthaben."
8. Ferner: die, denen eine Verbergung zu Gebote steht, sei dicßnun eine Veränderung, oder ein Hehlwinkel, oder ein leichter Absatz(des widerrechtlich erworbenen Gegenstandes). Deßgleichen alle,denen es möglich ist, im Falle sie entdeckt werden, die gerichtlicheVerfolgung von sich abzuwälzcn, oder sie aus die lange Bank zuschieben, oder die Richter zu bestechen; und ebenso alle die, welche,wenn wirklich Strafe über sie verhängt wird, in der Lage sind, dieVollstreckung derselben von sich abzuwälzen oder weit hinaus zu schie-ben, oder die aus Mittellosigkeit nichts zu verlieren haben.
Ergänze: sind geschuht vor Entdeckung diejenigen, die etwas begehen —